Agent · eidas-910-2014-6
eIDAS 2.0 artikel 6: Gegenseitige Anerkennung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.
- Was diese Seite ist
- Agent, eIDAS 2.0 artikel 6
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-26Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 6 require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 6 is tested here by a deterministic rule tree of 6 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 6Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Das betreffende elektronische Identifizierungsmittel wird im Rahmen eines elektronischen Identifizierungssystems ausgestellt, das in der von der Kommission gemäß Artikel 9 veröffentlichten Liste aufgeführt ist.
- Paragraph 2 applies. Das Sicherheitsniveau des betreffenden elektronischen Identifizierungsmittels entspricht einem Sicherheitsniveau, das so hoch wie oder höher als das von der einschlägigen öffentlichen Stelle für den Zugang zu diesem Online-Dienst geforderte Sicherheitsniveau ist, sofern das Sicherheitsniveau dieses elektronischen Identifizierungsmittels dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“ entspricht.
- Paragraph 3 applies. Die betreffende öffentliche Stelle verwendet für den Zugang zu diesem Online-Dienst das Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Das betreffende elektronische Identifizierungsmittel wird im Rahmen eines elektronischen Identifizierungssystems ausgestellt, das in der von der Kommission gemäß Artikel 9 veröffentlichten Liste aufgeführt ist.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Das Sicherheitsniveau des betreffenden elektronischen Identifizierungsmittels entspricht einem Sicherheitsniveau, das so hoch wie oder höher als das von der einschlägigen öffentlichen Stelle für den Zugang zu diesem Online-Dienst geforderte Sicherheitsniveau ist, sofern das Sicherheitsniveau dieses elektronischen Identifizierungsmittels dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“ entspricht.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Die betreffende öffentliche Stelle verwendet für den Zugang zu diesem Online-Dienst das Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Diese Anerkennung muss spätestens 12 Monate nach Veröffentlichung der in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Liste durch die Kommission erfolgen.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(1) Ist für den Zugang zu einem von einer öffentlichen Stelle in einem Mitgliedstaat erbrachten Online-Dienst nach nationalem Recht oder aufgrund der Verwaltungspraxis eine elektronische Identifizierung mit einem elektronischen Identifizierungsmittel und mit einer Authentifizierung erforderlich, so wird ein in einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes elektronisches Identifizierungsmittel im ersten Mitgliedstaat für…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(2) Ein elektronisches Identifizierungsmittel, das über ein in der von der Kommission gemäß Artikel 9 veröffentlichten Liste enthaltenes elektronisches Identifizierungssystem ausgestellt wird und dem Sicherheitsniveau „niedrig“ entspricht, kann von öffentlichen Stellen für die Zwecke der grenzüberschreitenden Authentifizierung der von diesen Stellen erbrachten Online-Dienste anerkannt werden.
Absatz 6
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Das betreffende elektronische Identifizierungsmittel wird im Rahmen eines elektronischen Identifizierungssystems ausgestellt, das in der von der Kommission gemäß Artikel 9 veröffentlichten Liste aufgeführt ist.
- 2Das Sicherheitsniveau des betreffenden elektronischen Identifizierungsmittels entspricht einem Sicherheitsniveau, das so hoch wie oder höher als das von der einschlägigen öffentlichen Stelle für den Zugang zu diesem Online-Dienst geforderte Sicherheitsniveau ist, sofern das Sicherheitsniveau dieses elektronischen Identifizierungsmittels dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“ entspricht.
- 3Die betreffende öffentliche Stelle verwendet für den Zugang zu diesem Online-Dienst das Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“.
- 4Diese Anerkennung muss spätestens 12 Monate nach Veröffentlichung der in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Liste durch die Kommission erfolgen.
- 5(1) Ist für den Zugang zu einem von einer öffentlichen Stelle in einem Mitgliedstaat erbrachten Online-Dienst nach nationalem Recht oder aufgrund der Verwaltungspraxis eine elektronische Identifizierung mit einem elektronischen Identifizierungsmittel und mit einer Authentifizierung erforderlich, so wird ein in einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes elektronisches Identifizierungsmittel im ersten Mitgliedstaat für die Zwecke der grenzüberschreitenden Authentifizierung für diesen Online-Dienst anerkannt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Das betreffende elektronische Identifizierungsmittel wird im Rahmen eines elektronischen Identifizierungssystems ausgestellt, das in der von der Kommission gemäß Artikel 9 veröffentlichten Liste aufgeführt ist.
- 6(2) Ein elektronisches Identifizierungsmittel, das über ein in der von der Kommission gemäß Artikel 9 veröffentlichten Liste enthaltenes elektronisches Identifizierungssystem ausgestellt wird und dem Sicherheitsniveau „niedrig“ entspricht, kann von öffentlichen Stellen für die Zwecke der grenzüberschreitenden Authentifizierung der von diesen Stellen erbrachten Online-Dienste anerkannt werden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 6, Gegenseitige Anerkennung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-6 (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:86207f67792b3a49, bygge legal-2026-08-25).