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Agent · eidas-910-2014-5b

eIDAS 2.0 artikel 5b: Vertrauende Beteiligte der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

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Agent, eIDAS 2.0 artikel 5b
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen:

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    den Namen des vertrauenden Beteiligten und gegebenenfalls seine Registrierungsnummer, wie in einem amtlichen Verzeichnis angegeben, zusammen mit den Identifikationsdaten dieses amtlichen Registers;

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    die Kontaktangaben des vertrauenden Beteiligten;

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    die beabsichtigte Verwendung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, einschließlich einer Angabe der Daten, die der vertrauende Beteiligte von den Nutzern anfordern muss.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (1) Wenn ein vertrauender Beteiligter beabsichtigt, für die Bereitstellung öffentlicher oder privater Dienste auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, registriert sich der vertrauende Beteiligte in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (2) Das Registrierungsverfahren muss kosteneffizient und dem Risiko angemessen sein. Der vertrauende Beteiligte stellt mindestens Folgendes bereit: a) die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen: i) den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (3) Vertrauende Beteiligte dürfen von Nutzern keine anderen Daten als die Daten verlangen, die gemäß Absatz 2 Buchstabe c angegeben wurden.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (4) Die Absätze 1 und 2 lassen das Unionsrecht oder das nationale Recht, das auf die Erbringung bestimmter Dienste anwendbar ist, unberührt.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (5) Die Mitgliedstaaten machen die in Absatz 2 genannten Informationen der Öffentlichkeit online in elektronisch signierter oder besiegelter Form zugänglich, die für eine automatisierte Verarbeitung geeignet ist.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (6) Vertrauende Beteiligte, die gemäß diesem Artikel registriert wurden, unterrichten die Mitgliedstaaten unverzüglich über jede Änderung der gemäß Absatz 2 in der Registrierung bereitgestellten Informationen.

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    (7) Die Mitgliedstaaten stellen einen gemeinsamen Mechanismus zur Ermöglichung der Identifizierung und Authentifizierung der vertrauenden Beteiligten entsprechend Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe c bereit.

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    (8) Beabsichtigen vertrauende Beteiligte, auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, so müssen sie sich gegenüber dem Nutzer identifizieren.

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    (9) Die vertrauenden Beteiligten sind für die Durchführung des Verfahrens zur Authentifizierung und Validierung von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen, die über europäische Brieftaschen für die Digitale Identität verlangt werden, verantwortlich. Vertrauende Beteiligte dürfen die Verwendung von Pseudonymen nicht verweigern, wenn die Identifizierung des Nutzers nicht im Unionsrech…

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen:
  2. 2den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
  3. 3den Namen des vertrauenden Beteiligten und gegebenenfalls seine Registrierungsnummer, wie in einem amtlichen Verzeichnis angegeben, zusammen mit den Identifikationsdaten dieses amtlichen Registers;
  4. 4die Kontaktangaben des vertrauenden Beteiligten;
  5. 5die beabsichtigte Verwendung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, einschließlich einer Angabe der Daten, die der vertrauende Beteiligte von den Nutzern anfordern muss.
  6. 6(1) Wenn ein vertrauender Beteiligter beabsichtigt, für die Bereitstellung öffentlicher oder privater Dienste auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, registriert sich der vertrauende Beteiligte in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist.
  7. 7(2) Das Registrierungsverfahren muss kosteneffizient und dem Risiko angemessen sein. Der vertrauende Beteiligte stellt mindestens Folgendes bereit: a) die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen: i) den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
  8. 8(3) Vertrauende Beteiligte dürfen von Nutzern keine anderen Daten als die Daten verlangen, die gemäß Absatz 2 Buchstabe c angegeben wurden.
  9. 9(4) Die Absätze 1 und 2 lassen das Unionsrecht oder das nationale Recht, das auf die Erbringung bestimmter Dienste anwendbar ist, unberührt.
  10. 10(5) Die Mitgliedstaaten machen die in Absatz 2 genannten Informationen der Öffentlichkeit online in elektronisch signierter oder besiegelter Form zugänglich, die für eine automatisierte Verarbeitung geeignet ist.
  11. 11(6) Vertrauende Beteiligte, die gemäß diesem Artikel registriert wurden, unterrichten die Mitgliedstaaten unverzüglich über jede Änderung der gemäß Absatz 2 in der Registrierung bereitgestellten Informationen.
  12. 12(7) Die Mitgliedstaaten stellen einen gemeinsamen Mechanismus zur Ermöglichung der Identifizierung und Authentifizierung der vertrauenden Beteiligten entsprechend Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe c bereit.
  13. 13(8) Beabsichtigen vertrauende Beteiligte, auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, so müssen sie sich gegenüber dem Nutzer identifizieren.
  14. 14(9) Die vertrauenden Beteiligten sind für die Durchführung des Verfahrens zur Authentifizierung und Validierung von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen, die über europäische Brieftaschen für die Digitale Identität verlangt werden, verantwortlich. Vertrauende Beteiligte dürfen die Verwendung von Pseudonymen nicht verweigern, wenn die Identifizierung des Nutzers nicht im Unionsrecht oder im nationalen Recht vorgeschrieben ist.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article5b
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 5b, Vertrauende Beteiligte der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-5b (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:5c0593a9fc224aee, bygge legal-2026-08-25).