Agent · eidas-910-2014-5b
eIDAS 2.0 artikel 5b: Vertrauende Beteiligte der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, eIDAS 2.0 artikel 5b
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Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 5b require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 5b is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 5bGegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen:
- Paragraph 2 applies. den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
- Paragraph 3 applies. den Namen des vertrauenden Beteiligten und gegebenenfalls seine Registrierungsnummer, wie in einem amtlichen Verzeichnis angegeben, zusammen mit den Identifikationsdaten dieses amtlichen Registers;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
den Namen des vertrauenden Beteiligten und gegebenenfalls seine Registrierungsnummer, wie in einem amtlichen Verzeichnis angegeben, zusammen mit den Identifikationsdaten dieses amtlichen Registers;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
die Kontaktangaben des vertrauenden Beteiligten;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die beabsichtigte Verwendung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, einschließlich einer Angabe der Daten, die der vertrauende Beteiligte von den Nutzern anfordern muss.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(1) Wenn ein vertrauender Beteiligter beabsichtigt, für die Bereitstellung öffentlicher oder privater Dienste auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, registriert sich der vertrauende Beteiligte in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(2) Das Registrierungsverfahren muss kosteneffizient und dem Risiko angemessen sein. Der vertrauende Beteiligte stellt mindestens Folgendes bereit: a) die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen: i) den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(3) Vertrauende Beteiligte dürfen von Nutzern keine anderen Daten als die Daten verlangen, die gemäß Absatz 2 Buchstabe c angegeben wurden.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(4) Die Absätze 1 und 2 lassen das Unionsrecht oder das nationale Recht, das auf die Erbringung bestimmter Dienste anwendbar ist, unberührt.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(5) Die Mitgliedstaaten machen die in Absatz 2 genannten Informationen der Öffentlichkeit online in elektronisch signierter oder besiegelter Form zugänglich, die für eine automatisierte Verarbeitung geeignet ist.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(6) Vertrauende Beteiligte, die gemäß diesem Artikel registriert wurden, unterrichten die Mitgliedstaaten unverzüglich über jede Änderung der gemäß Absatz 2 in der Registrierung bereitgestellten Informationen.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(7) Die Mitgliedstaaten stellen einen gemeinsamen Mechanismus zur Ermöglichung der Identifizierung und Authentifizierung der vertrauenden Beteiligten entsprechend Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe c bereit.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(8) Beabsichtigen vertrauende Beteiligte, auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, so müssen sie sich gegenüber dem Nutzer identifizieren.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
(9) Die vertrauenden Beteiligten sind für die Durchführung des Verfahrens zur Authentifizierung und Validierung von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen, die über europäische Brieftaschen für die Digitale Identität verlangt werden, verantwortlich. Vertrauende Beteiligte dürfen die Verwendung von Pseudonymen nicht verweigern, wenn die Identifizierung des Nutzers nicht im Unionsrech…
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen:
- 2den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
- 3den Namen des vertrauenden Beteiligten und gegebenenfalls seine Registrierungsnummer, wie in einem amtlichen Verzeichnis angegeben, zusammen mit den Identifikationsdaten dieses amtlichen Registers;
- 4die Kontaktangaben des vertrauenden Beteiligten;
- 5die beabsichtigte Verwendung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, einschließlich einer Angabe der Daten, die der vertrauende Beteiligte von den Nutzern anfordern muss.
- 6(1) Wenn ein vertrauender Beteiligter beabsichtigt, für die Bereitstellung öffentlicher oder privater Dienste auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, registriert sich der vertrauende Beteiligte in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist.
- 7(2) Das Registrierungsverfahren muss kosteneffizient und dem Risiko angemessen sein. Der vertrauende Beteiligte stellt mindestens Folgendes bereit: a) die für die Authentifizierung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität erforderlichen Informationen, die mindestens Folgendes umfassen: i) den Mitgliedstaat, in dem der vertrauende Beteiligte niedergelassen ist, und
- 8(3) Vertrauende Beteiligte dürfen von Nutzern keine anderen Daten als die Daten verlangen, die gemäß Absatz 2 Buchstabe c angegeben wurden.
- 9(4) Die Absätze 1 und 2 lassen das Unionsrecht oder das nationale Recht, das auf die Erbringung bestimmter Dienste anwendbar ist, unberührt.
- 10(5) Die Mitgliedstaaten machen die in Absatz 2 genannten Informationen der Öffentlichkeit online in elektronisch signierter oder besiegelter Form zugänglich, die für eine automatisierte Verarbeitung geeignet ist.
- 11(6) Vertrauende Beteiligte, die gemäß diesem Artikel registriert wurden, unterrichten die Mitgliedstaaten unverzüglich über jede Änderung der gemäß Absatz 2 in der Registrierung bereitgestellten Informationen.
- 12(7) Die Mitgliedstaaten stellen einen gemeinsamen Mechanismus zur Ermöglichung der Identifizierung und Authentifizierung der vertrauenden Beteiligten entsprechend Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe c bereit.
- 13(8) Beabsichtigen vertrauende Beteiligte, auf europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zurückzugreifen, so müssen sie sich gegenüber dem Nutzer identifizieren.
- 14(9) Die vertrauenden Beteiligten sind für die Durchführung des Verfahrens zur Authentifizierung und Validierung von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen, die über europäische Brieftaschen für die Digitale Identität verlangt werden, verantwortlich. Vertrauende Beteiligte dürfen die Verwendung von Pseudonymen nicht verweigern, wenn die Identifizierung des Nutzers nicht im Unionsrecht oder im nationalen Recht vorgeschrieben ist.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 5b, Vertrauende Beteiligte der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-5b (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:5c0593a9fc224aee, bygge legal-2026-08-25).