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Agent · eidas-910-2014-46e

eIDAS 2.0 artikel 46e: Europäische Kooperationsgruppe für die digitale Identität

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

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Agent, eIDAS 2.0 artikel 46e
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Rechtsordnung

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Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Beratungen und Zusammenarbeit mit der Kommission zu neuen politischen Initiativen im Bereich der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, elektronischen Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste;

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Beratung der Kommission, sofern angemessen, während der frühen Phase der Vorbereitung von Entwürfen von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten, die gemäß dieser Verordnung angenommen werden sollen;

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    zur Unterstützung der Aufsichtsstellen bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Verordnung:

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Austausch von bewährten Verfahren und Informationen über die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung;

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Prüfung der einschlägigen Entwicklungen in den Bereichen europäische Brieftaschen für die Digitale Identität, elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste;

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Organisation regelmäßiger gemeinsame Sitzungen mit relevanten Interessenträgern aus der gesamten Union, um die Tätigkeiten der Kooperationsgruppe zu erörtern und Beiträge zu neuen politischen Herausforderungen einzuholen;

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Gedankenaustausch und Austausch von bewährten Verfahren und Informationen in Bezug auf relevante Cybersicherheitsaspekte der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, der elektronischen Identifizierungssysteme und der Vertrauensdienste mit Unterstützung der ENISA;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Austausch bewährter Verfahren für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Meldung von Sicherheitsverletzungen sowie gemeinsame Maßnahmen gemäß den Artikeln 5e und 10;

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Organisation gemeinsamer Sitzungen mit der NIS-Kooperationsgruppe gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 zum Austausch relevanter Informationen in Bezug auf Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen, Cybervorfällen, Schwachstellen, Sensibilisierungsinitiativen, Schulungen, Übungen und Kompetenzen, Kapazitätsaufbau, Kapazitäten im Bereich der Standards un…

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Erörterung spezifischer Ersuchen und Amtshilfe nach Artikel 46d auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichtsstellen durch Bereitstellung von Leitlinien zu den organisatorischen Aspekten und Verfahren für die gegenseitige Amtshilfe gemäß Artikel 46d;

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Organisation gegenseitiger Begutachtung der gemäß dieser Verordnung zu notifizierenden elektronischen Identifizierungssysteme.

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    (1) Um die grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten im Bereich der Vertrauensdienste, der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und der notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme zu erleichtern, richtet die Kommission die europäische Kooperationsgruppe für die digitale Identität (im Folgenden „Kooperationsgruppe“) ein.

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    (2) Die Kooperationsgruppe setzt sich aus von den Mitgliedstaaten und der Kommission ernannten Vertretern zusammen. Den Vorsitz in der Kooperationsgruppe führt die Kommission. Die Kommission stellt das Sekretariat der Kooperationsgruppe bereit.

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Beratungen und Zusammenarbeit mit der Kommission zu neuen politischen Initiativen im Bereich der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, elektronischen Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste;
  2. 2Beratung der Kommission, sofern angemessen, während der frühen Phase der Vorbereitung von Entwürfen von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten, die gemäß dieser Verordnung angenommen werden sollen;
  3. 3zur Unterstützung der Aufsichtsstellen bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Verordnung:
  4. 4Austausch von bewährten Verfahren und Informationen über die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung;
  5. 5Prüfung der einschlägigen Entwicklungen in den Bereichen europäische Brieftaschen für die Digitale Identität, elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste;
  6. 6Organisation regelmäßiger gemeinsame Sitzungen mit relevanten Interessenträgern aus der gesamten Union, um die Tätigkeiten der Kooperationsgruppe zu erörtern und Beiträge zu neuen politischen Herausforderungen einzuholen;
  7. 7Gedankenaustausch und Austausch von bewährten Verfahren und Informationen in Bezug auf relevante Cybersicherheitsaspekte der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, der elektronischen Identifizierungssysteme und der Vertrauensdienste mit Unterstützung der ENISA;
  8. 8Austausch bewährter Verfahren für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Meldung von Sicherheitsverletzungen sowie gemeinsame Maßnahmen gemäß den Artikeln 5e und 10;
  9. 9Organisation gemeinsamer Sitzungen mit der NIS-Kooperationsgruppe gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 zum Austausch relevanter Informationen in Bezug auf Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen, Cybervorfällen, Schwachstellen, Sensibilisierungsinitiativen, Schulungen, Übungen und Kompetenzen, Kapazitätsaufbau, Kapazitäten im Bereich der Standards und technische Spezifikationen sowie Standards und technische Spezifikationen;
  10. 10Erörterung spezifischer Ersuchen und Amtshilfe nach Artikel 46d auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
  11. 11Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichtsstellen durch Bereitstellung von Leitlinien zu den organisatorischen Aspekten und Verfahren für die gegenseitige Amtshilfe gemäß Artikel 46d;
  12. 12Organisation gegenseitiger Begutachtung der gemäß dieser Verordnung zu notifizierenden elektronischen Identifizierungssysteme.
  13. 13(1) Um die grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten im Bereich der Vertrauensdienste, der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und der notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme zu erleichtern, richtet die Kommission die europäische Kooperationsgruppe für die digitale Identität (im Folgenden „Kooperationsgruppe“) ein.
  14. 14(2) Die Kooperationsgruppe setzt sich aus von den Mitgliedstaaten und der Kommission ernannten Vertretern zusammen. Den Vorsitz in der Kooperationsgruppe führt die Kommission. Die Kommission stellt das Sekretariat der Kooperationsgruppe bereit.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article46e
paragraphs14
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national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 46e, Europäische Kooperationsgruppe für die digitale Identität. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-46e (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:8b3c826329ee5ce6, bygge legal-2026-08-25).