Agent · eidas-910-2014-46c
eIDAS 2.0 artikel 46c: Einheitliche Anlaufstellen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, eIDAS 2.0 artikel 46c
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- 2026-08-26Aktuell
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Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 46c require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 46c is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 46cGegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine einheitliche Anlaufstelle für Vertrauensdienste, europäische Brieftaschen für die Digitale Identität und notifizierte elektronische Identifizierungssysteme.
- Paragraph 2 applies. (2) Jede einheitliche Anlaufstelle fungiert als Verbindungsstelle, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsstellen für Vertrauensdiensteanbieter und zwischen den Aufsichtsstellen für die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und gegebenenfalls der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) sowie mit anderen nationalen zuständigen…
- Paragraph 3 applies. (3) Jeder Mitgliedstaat veröffentlicht die Namen und die Adressen der nach Absatz 1 benannten einheitlichen Anlaufstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran und teilt diese der Kommission unverzüglich mit.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine einheitliche Anlaufstelle für Vertrauensdienste, europäische Brieftaschen für die Digitale Identität und notifizierte elektronische Identifizierungssysteme.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Jede einheitliche Anlaufstelle fungiert als Verbindungsstelle, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsstellen für Vertrauensdiensteanbieter und zwischen den Aufsichtsstellen für die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und gegebenenfalls der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) sowie mit anderen nationalen zuständigen…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Jeder Mitgliedstaat veröffentlicht die Namen und die Adressen der nach Absatz 1 benannten einheitlichen Anlaufstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran und teilt diese der Kommission unverzüglich mit.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Die Kommission veröffentlicht eine Liste der nach Absatz 3 mitgeteilten einheitlichen Anlaufstellen.
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine einheitliche Anlaufstelle für Vertrauensdienste, europäische Brieftaschen für die Digitale Identität und notifizierte elektronische Identifizierungssysteme.
- 2(2) Jede einheitliche Anlaufstelle fungiert als Verbindungsstelle, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsstellen für Vertrauensdiensteanbieter und zwischen den Aufsichtsstellen für die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und gegebenenfalls der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) sowie mit anderen nationalen zuständigen Behörden innerhalb des Mitgliedstaats zu gewährleisten.
- 3(3) Jeder Mitgliedstaat veröffentlicht die Namen und die Adressen der nach Absatz 1 benannten einheitlichen Anlaufstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran und teilt diese der Kommission unverzüglich mit.
- 4(4) Die Kommission veröffentlicht eine Liste der nach Absatz 3 mitgeteilten einheitlichen Anlaufstellen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 46c, Einheitliche Anlaufstellen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-46c (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:9aaca0a196e9920d, bygge legal-2026-08-25).