Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · eidas-910-2014-45a

eIDAS 2.0 artikel 45a: Cybersicherheits-Vorsorgemaßnahmen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk

ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.

eIDAS 2.0Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, eIDAS 2.0 artikel 45a
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-26Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Anbieter von Webbrowsern ergreifen keine Maßnahmen, die ihren Verpflichtungen nach Artikel 45 entgegenstehen, insbesondere den Anforderungen, qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung anzuerkennen und die bereitgestellten Identitätsdaten benutzerfreundlich darzustellen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Abweichend von Absatz 1, und nur in Fällen begründeter Bedenken hinsichtlich Sicherheitsverletzungen oder eines Integritätsverlusts eines bestimmten Zertifikats oder eines Satzes von Zertifikaten, können Anbieter von Webbrowsern Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf dieses Zertifikat oder diesen Satz von Zertifikaten ergreifen.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Wenn ein Anbieter eines Webbrowsers Maßnahmen gemäß Absatz 2 ergreift, teilt der Anbieter des Webbrowsers der Kommission, der zuständigen Aufsichtsstelle, der Einrichtung, der das Zertifikat ausgestellt wurde und dem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der das Zertifikat oder den Satz von Zertifikaten ausgestellt hat, ihre Bedenken unverzüglich schriftlich zusammen mit einer Beschreibung der Maßnahmen, die…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die zuständige Aufsichtsstelle untersucht die in der Meldung vorgebrachten Themen gemäß Artikel 46b Absatz 4 Buchstabe k. Wenn das Ergebnis der Untersuchung nicht zum Widerruf des Qualifikationsstatus des Zertifikats führt, informiert die Aufsichtsstelle den Anbieter des Webbrowsers entsprechend und fordert diesen Anbieter auf, die Vorsorgemaßnahmen nach Absatz 2 dieses Artikels zu beenden.

    Absatz 4

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Anbieter von Webbrowsern ergreifen keine Maßnahmen, die ihren Verpflichtungen nach Artikel 45 entgegenstehen, insbesondere den Anforderungen, qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung anzuerkennen und die bereitgestellten Identitätsdaten benutzerfreundlich darzustellen.
  2. 2(2) Abweichend von Absatz 1, und nur in Fällen begründeter Bedenken hinsichtlich Sicherheitsverletzungen oder eines Integritätsverlusts eines bestimmten Zertifikats oder eines Satzes von Zertifikaten, können Anbieter von Webbrowsern Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf dieses Zertifikat oder diesen Satz von Zertifikaten ergreifen.
  3. 3(3) Wenn ein Anbieter eines Webbrowsers Maßnahmen gemäß Absatz 2 ergreift, teilt der Anbieter des Webbrowsers der Kommission, der zuständigen Aufsichtsstelle, der Einrichtung, der das Zertifikat ausgestellt wurde und dem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der das Zertifikat oder den Satz von Zertifikaten ausgestellt hat, ihre Bedenken unverzüglich schriftlich zusammen mit einer Beschreibung der Maßnahmen, die aufgrund dieser Bedenken ergriffen worden sind, mit. Bei Erhalt einer solchen Meldung stellt die zuständige Aufsichtsstelle dem betreffenden Anbieter des Webbrowsers eine Empfangsbestätigung aus.
  4. 4(4) Die zuständige Aufsichtsstelle untersucht die in der Meldung vorgebrachten Themen gemäß Artikel 46b Absatz 4 Buchstabe k. Wenn das Ergebnis der Untersuchung nicht zum Widerruf des Qualifikationsstatus des Zertifikats führt, informiert die Aufsichtsstelle den Anbieter des Webbrowsers entsprechend und fordert diesen Anbieter auf, die Vorsorgemaßnahmen nach Absatz 2 dieses Artikels zu beenden.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article45a
paragraphs4
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/eidas-910-2014-45a/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:cc7a77dfc62604cdd2abf5575eb695217a6a4b7015ace3e121107e21d4e801de
scriptsha256:9a02bf2aef12d5e5c49971161f130ebbe7f18414358182a8125a95bf0828abf2
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:68e49bdc89f0f0d5452c6b8486f72858c2377697a6ef51a2e4cc7c577f3d69ad
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 68e49bdc89f0f0d5

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 45a, Cybersicherheits-Vorsorgemaßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-45a (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:c41c777a56839066, bygge legal-2026-08-25).