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Agent · eidas-910-2014-44

eIDAS 2.0 artikel 44: Anforderungen an qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, eIDAS 2.0 artikel 44
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2026-08-26Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Sie stellen die Identifizierung des Absenders mit einem hohen Maß an Vertrauenswürdigkeit sicher.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    Sie stellen die Identifizierung des Empfängers vor der Zustellung der Daten sicher.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Das Absenden und Empfangen der Daten ist durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters auf eine Weise gesichert, die die Möglichkeit einer unbemerkten Veränderung der Daten ausschließt.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Jede Veränderung der Daten, die zum Absenden oder Empfangen der Daten nötig ist, wird dem Absender und dem Empfänger der Daten deutlich angezeigt.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Das Datum und die Zeit des Absendens, Empfangens oder einer Änderung der Daten werden durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel angezeigt.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Im Fall der Weiterleitung der Daten zwischen zwei oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern gelten die Anforderungen der Buchstaben a bis f für alle beteiligten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (1) Qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben müssen folgende Anforderungen erfüllen: a) Sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (1a) Bei Prozessen des Absendens und Empfangens von Daten, die den in Absatz 2 genannten Standards, Spezifikationen und Verfahren entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (2) Bis zum 21. Mai 2025 erstellt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Referenzstandards und legt, sofern erforderlich, Spezifikationen und Verfahren für Prozesse des Absendens und Empfangens von Daten fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (2a) Anbieter qualifizierter Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben können sich auf Interoperabilität zwischen von ihnen erbrachten qualifizierten Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben einigen. Ein solcher Interoperabilitätsrahmen muss die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen und diese Erfüllung wird von einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt.

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    (2b) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Referenzstandards erstellen und, sofern erforderlich, Spezifikationen und Verfahren für den Interoperabilitätsrahmen nach Absatz 2a des vorliegenden Artikels festlegen. Die technischen Spezifikationen und der Inhalt der Standards müssen kosteneffizient und verhältnismäßig sein. Die Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absat…

    Absatz 12

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht.
  2. 2Sie stellen die Identifizierung des Absenders mit einem hohen Maß an Vertrauenswürdigkeit sicher.
  3. 3Sie stellen die Identifizierung des Empfängers vor der Zustellung der Daten sicher.
  4. 4Das Absenden und Empfangen der Daten ist durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters auf eine Weise gesichert, die die Möglichkeit einer unbemerkten Veränderung der Daten ausschließt.
  5. 5Jede Veränderung der Daten, die zum Absenden oder Empfangen der Daten nötig ist, wird dem Absender und dem Empfänger der Daten deutlich angezeigt.
  6. 6Das Datum und die Zeit des Absendens, Empfangens oder einer Änderung der Daten werden durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel angezeigt.
  7. 7Im Fall der Weiterleitung der Daten zwischen zwei oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern gelten die Anforderungen der Buchstaben a bis f für alle beteiligten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.
  8. 8(1) Qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben müssen folgende Anforderungen erfüllen: a) Sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht.
  9. 9(1a) Bei Prozessen des Absendens und Empfangens von Daten, die den in Absatz 2 genannten Standards, Spezifikationen und Verfahren entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen.
  10. 10(2) Bis zum 21. Mai 2025 erstellt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Referenzstandards und legt, sofern erforderlich, Spezifikationen und Verfahren für Prozesse des Absendens und Empfangens von Daten fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
  11. 11(2a) Anbieter qualifizierter Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben können sich auf Interoperabilität zwischen von ihnen erbrachten qualifizierten Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben einigen. Ein solcher Interoperabilitätsrahmen muss die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen und diese Erfüllung wird von einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt.
  12. 12(2b) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Referenzstandards erstellen und, sofern erforderlich, Spezifikationen und Verfahren für den Interoperabilitätsrahmen nach Absatz 2a des vorliegenden Artikels festlegen. Die technischen Spezifikationen und der Inhalt der Standards müssen kosteneffizient und verhältnismäßig sein. Die Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Herkunft

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chapter
article44
paragraphs12
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 44, Anforderungen an qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-44 (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:3f4c122c556dc624, bygge legal-2026-08-25).