Agent · eidas-910-2014-16
eIDAS 2.0 artikel 16: Sanktionen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, eIDAS 2.0 artikel 16
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- 2026-08-26Aktuell
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- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 16 require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 16 is tested here by a deterministic rule tree of 5 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 16Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. 5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
- Paragraph 2 applies. wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine juristische Person handelt, 5 000 000 EUR oder 1 % des gesamten weltweiten in dem Geschäftsjahr, das dem Jahr, in dem der Verstoß stattfand, vorausging, getätigten Umsatzes des Unternehmens, dem der Vertrauensdiensteanbieter angehörte, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Paragraph 3 applies. (1) Unbeschadet des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) legen die Mitgliedstaaten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine juristische Person handelt, 5 000 000 EUR oder 1 % des gesamten weltweiten in dem Geschäftsjahr, das dem Jahr, in dem der Verstoß stattfand, vorausging, getätigten Umsatzes des Unternehmens, dem der Vertrauensdiensteanbieter angehörte, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(1) Unbeschadet des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) legen die Mitgliedstaaten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Verstöße gegen diese Verordnung von qualifizierten und nichtqualifizierten Vertrauensdiensteanbietern Geldbußen verhängt werden mit einem Höchstmaß von mindestens: a) 5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(3) In Abhängigkeit vom Rechtssystem des betreffenden Mitgliedstaats können die Vorschriften über Geldbußen je nach den dort geltenden Regeln so angewandt werden, dass die Geldbuße von der zuständigen Aufsichtsstelle in die Wege geleitet und von den zuständigen nationalen Gerichten verhängt wird. Durch die Anwendung solcher Vorschriften in diesen Mitgliedstaaten wird sichergestellt, dass diese Rechtsmittel wirksam si…
Absatz 5
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 15 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
- 2wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine juristische Person handelt, 5 000 000 EUR oder 1 % des gesamten weltweiten in dem Geschäftsjahr, das dem Jahr, in dem der Verstoß stattfand, vorausging, getätigten Umsatzes des Unternehmens, dem der Vertrauensdiensteanbieter angehörte, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- 3(1) Unbeschadet des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) legen die Mitgliedstaaten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
- 4(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Verstöße gegen diese Verordnung von qualifizierten und nichtqualifizierten Vertrauensdiensteanbietern Geldbußen verhängt werden mit einem Höchstmaß von mindestens: a) 5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
- 5(3) In Abhängigkeit vom Rechtssystem des betreffenden Mitgliedstaats können die Vorschriften über Geldbußen je nach den dort geltenden Regeln so angewandt werden, dass die Geldbuße von der zuständigen Aufsichtsstelle in die Wege geleitet und von den zuständigen nationalen Gerichten verhängt wird. Durch die Anwendung solcher Vorschriften in diesen Mitgliedstaaten wird sichergestellt, dass diese Rechtsmittel wirksam sind und die gleiche Wirkung wie direkt von zuständigen Aufsichtsbehörden verhängte Geldbußen haben.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 16, Sanktionen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-16 (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:0288d87672e5111a, bygge legal-2026-08-25).