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Agent · eidas-910-2014-16

eIDAS 2.0 artikel 16: Sanktionen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk

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eIDAS 2.0Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, eIDAS 2.0 artikel 16
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2026-08-26Aktuell
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ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine juristische Person handelt, 5 000 000 EUR oder 1 % des gesamten weltweiten in dem Geschäftsjahr, das dem Jahr, in dem der Verstoß stattfand, vorausging, getätigten Umsatzes des Unternehmens, dem der Vertrauensdiensteanbieter angehörte, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (1) Unbeschadet des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) legen die Mitgliedstaaten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Verstöße gegen diese Verordnung von qualifizierten und nichtqualifizierten Vertrauensdiensteanbietern Geldbußen verhängt werden mit einem Höchstmaß von mindestens: a) 5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (3) In Abhängigkeit vom Rechtssystem des betreffenden Mitgliedstaats können die Vorschriften über Geldbußen je nach den dort geltenden Regeln so angewandt werden, dass die Geldbuße von der zuständigen Aufsichtsstelle in die Wege geleitet und von den zuständigen nationalen Gerichten verhängt wird. Durch die Anwendung solcher Vorschriften in diesen Mitgliedstaaten wird sichergestellt, dass diese Rechtsmittel wirksam si…

    Absatz 5

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 15 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
  2. 2wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine juristische Person handelt, 5 000 000 EUR oder 1 % des gesamten weltweiten in dem Geschäftsjahr, das dem Jahr, in dem der Verstoß stattfand, vorausging, getätigten Umsatzes des Unternehmens, dem der Vertrauensdiensteanbieter angehörte, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  3. 3(1) Unbeschadet des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) legen die Mitgliedstaaten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
  4. 4(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Verstöße gegen diese Verordnung von qualifizierten und nichtqualifizierten Vertrauensdiensteanbietern Geldbußen verhängt werden mit einem Höchstmaß von mindestens: a) 5 000 000 EUR, wenn es sich bei dem Vertrauensdiensteanbieter um eine natürliche Person handelt; oder
  5. 5(3) In Abhängigkeit vom Rechtssystem des betreffenden Mitgliedstaats können die Vorschriften über Geldbußen je nach den dort geltenden Regeln so angewandt werden, dass die Geldbuße von der zuständigen Aufsichtsstelle in die Wege geleitet und von den zuständigen nationalen Gerichten verhängt wird. Durch die Anwendung solcher Vorschriften in diesen Mitgliedstaaten wird sichergestellt, dass diese Rechtsmittel wirksam sind und die gleiche Wirkung wie direkt von zuständigen Aufsichtsbehörden verhängte Geldbußen haben.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article16
paragraphs5
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 16, Sanktionen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-16 (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:0288d87672e5111a, bygge legal-2026-08-25).