Agent · dsa-2022-2065-47
DSA artikel 47: Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2065 · 2026-08-18 · Gewicht 76 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, DSA artikel 47
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DSA Article 47 require, and what outcome does the rule tree give?
DSA Article 47 is tested here by a deterministic rule tree of 9 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2065. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DSA Article 47Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission fördert und erleichtert die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene mit Beteiligung von Anbietern von Online-Plattformen und anderen einschlägigen Diensteanbietern, Organisationen, die Nutzer vertreten, Organisationen der Zivilgesellschaft oder einschlägigen Behörden, um eine uneingeschränkte und wirksame gleichberechtigte Beteiligung zu fördern, indem der Zugang zu Online-Diensten verbe…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Kommission setzt sich dafür ein, dass mit den Verhaltenskodizes das Ziel verfolgt wird, die Barrierefreiheit dieser Dienste im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften sicherzustellen, um ihre vorhersehbare Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu maximieren. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass sich die Verhaltenskodizes mindestens auf folgende Ziele beziehen:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission fördert und erleichtert die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene mit Beteiligung von Anbietern von Online-Plattformen und anderen einschlägigen Diensteanbietern, Organisationen, die Nutzer vertreten, Organisationen der Zivilgesellschaft oder einschlägigen Behörden, um eine uneingeschränkte und wirksame gleichberechtigte Beteiligung zu fördern, indem der Zugang zu Online-Diensten verbe…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Kommission setzt sich dafür ein, dass mit den Verhaltenskodizes das Ziel verfolgt wird, die Barrierefreiheit dieser Dienste im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften sicherzustellen, um ihre vorhersehbare Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu maximieren. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass sich die Verhaltenskodizes mindestens auf folgende Ziele beziehen:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Konzeption und Anpassung von Diensten, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Erläuterung, wie die Dienste die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen, und Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit in einer Weise, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Bereitstellung von Informationen, Formulare und Maßnahmen nach dieser Verordnung in einer Weise, dass sie leicht auffindbar, leicht verständlich und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Die Kommission fördert die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes bis zum 18. Februar 2025 und ihre Anwendung bis zum 18. August 2025.
Absatz 9
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission fördert und erleichtert die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene mit Beteiligung von Anbietern von Online-Plattformen und anderen einschlägigen Diensteanbietern, Organisationen, die Nutzer vertreten, Organisationen der Zivilgesellschaft oder einschlägigen Behörden, um eine uneingeschränkte und wirksame gleichberechtigte Beteiligung zu fördern, indem der Zugang zu Online-Diensten verbessert wird, die durch ihre ursprüngliche Konzeption oder spätere Anpassung den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.
- 2(2) Die Kommission setzt sich dafür ein, dass mit den Verhaltenskodizes das Ziel verfolgt wird, die Barrierefreiheit dieser Dienste im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften sicherzustellen, um ihre vorhersehbare Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu maximieren. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass sich die Verhaltenskodizes mindestens auf folgende Ziele beziehen:
- 3a)
- 4Konzeption und Anpassung von Diensten, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden;
- 5b)
- 6Erläuterung, wie die Dienste die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen, und Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit in einer Weise, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind;
- 7c)
- 8Bereitstellung von Informationen, Formulare und Maßnahmen nach dieser Verordnung in einer Weise, dass sie leicht auffindbar, leicht verständlich und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
- 9(3) Die Kommission fördert die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes bis zum 18. Februar 2025 und ihre Anwendung bis zum 18. August 2025.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2065 art. 47, Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dsa-2022-2065/artikel-47 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:896242bbc22c80aa, bygge legal-2026-08-25).