Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · cyberresiliens-2024-2847-61

Cyberresiliensakten artikel 61: Ausübung der Befugnisübertragung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024R2847 · 2026-08-18 · Gewicht 70 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

CyberresiliensaktenOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, Cyberresiliensakten artikel 61
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 1 und 2, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 4, Artikel 14 Absatz 9, Artikel 25, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 5 und Artikel 31 Absatz 5 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 10. Dezember 2024 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 1 und 2, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 4, Artikel 14 Absatz 9, Artikel 25, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 5 und Artikel 31 Absatz 5 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugn…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 1 oder 2, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 4, Artikel 14 Absatz 9, Artikel 25, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 5 oder Artikel 31 Absatz 5 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an…

    Absatz 6

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
  2. 2(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 1 und 2, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 4, Artikel 14 Absatz 9, Artikel 25, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 5 und Artikel 31 Absatz 5 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 10. Dezember 2024 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren einen Bericht über die Befugnisübertragung. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
  3. 3(3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 1 und 2, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 4, Artikel 14 Absatz 9, Artikel 25, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 5 und Artikel 31 Absatz 5 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
  4. 4(4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.
  5. 5(5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
  6. 6(6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 1 oder 2, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 4, Artikel 14 Absatz 9, Artikel 25, Artikel 27 Absatz 9, Artikel 28 Absatz 5 oder Artikel 31 Absatz 5 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um zwei Monate verlängert.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32024R2847
chapter
article61
paragraphs6
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/cyberresiliens-2024-2847-61/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:7c01c3819ff8b354a310107f0d306eefe59a8c153ca3ec414b230c9268a46a47
scriptsha256:3fdf2d3dfdbc20dac4ec850ef98648c4a2fa0bf77294a10a0af91bd3c4dee16d
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:17947610bb74e5cf7d0ce271c549d9e8ea0dec14224fd217958fc6db27c1077d
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 17947610bb74e5cf

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024R2847 art. 61, Ausübung der Befugnisübertragung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/cyberresiliens-2024-2847/artikel-61 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:e7f742c3a3e54541, bygge legal-2026-08-25).