Agent · cyberresiliens-2024-2847-43
Cyberresiliensakten artikel 43: Notifizierungsverfahren
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R2847 · 2026-08-18 · Gewicht 78 · minimal-risk
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CyberresiliensaktenOffizielle Quelle
- Was diese Seite ist
- Agent, Cyberresiliensakten artikel 43
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Kurze Antwort
What does Cyberresiliensakten Article 43 require, and what outcome does the rule tree give?
Cyberresiliensakten Article 43 is tested here by a deterministic rule tree of 7 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024R2847. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
Cyberresiliensakten Article 43Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die notifizierenden Behörden notifizieren nur Konformitätsbewertungsstellen, die die Anforderungen in Artikel 39 erfüllen.
- Paragraph 2 applies. (2) Die notifizierende Behörde unterrichtet die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mittels des von der Kommission entwickelten und verwalteten Informationssystems für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Notifizierung enthält vollständige Angaben zu den Konformitätsbewertungstätigkeiten, dem bzw. den betreffenden Konformitätsbewertungsmodulen und Produkten mit digitalen Elementen sowie die einschlägige Bestätigung der Kompetenz.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die notifizierenden Behörden notifizieren nur Konformitätsbewertungsstellen, die die Anforderungen in Artikel 39 erfüllen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die notifizierende Behörde unterrichtet die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mittels des von der Kommission entwickelten und verwalteten Informationssystems für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Notifizierung enthält vollständige Angaben zu den Konformitätsbewertungstätigkeiten, dem bzw. den betreffenden Konformitätsbewertungsmodulen und Produkten mit digitalen Elementen sowie die einschlägige Bestätigung der Kompetenz.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Beruht eine Notifizierung nicht auf einer Akkreditierungsurkunde gemäß Artikel 42 Absatz 2, legt die notifizierende Behörde der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Unterlagen vor, mit denen die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen wird, sowie die Vereinbarungen, die getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Stelle regelmäßig überwacht wird und stets den Anforderungen in Artikel 39 g…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(5) Die betreffende Stelle darf die Aufgaben einer notifizierten Stelle nur dann wahrnehmen, wenn weder die Kommission noch die anderen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Wochen nach der Notifizierung, falls eine Akkreditierungsurkunde vorliegt, oder innerhalb von zwei Monaten nach der Notifizierung, falls keine Akkreditierung vorliegt, Einwände erhoben haben.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Nur eine solche Stelle gilt für die Zwecke dieser Verordnung als notifizierte Stelle.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(6) Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten werden über alle späteren relevanten Änderungen der Notifizierung informiert.
Absatz 7
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die notifizierenden Behörden notifizieren nur Konformitätsbewertungsstellen, die die Anforderungen in Artikel 39 erfüllen.
- 2(2) Die notifizierende Behörde unterrichtet die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mittels des von der Kommission entwickelten und verwalteten Informationssystems für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen.
- 3(3) Die Notifizierung enthält vollständige Angaben zu den Konformitätsbewertungstätigkeiten, dem bzw. den betreffenden Konformitätsbewertungsmodulen und Produkten mit digitalen Elementen sowie die einschlägige Bestätigung der Kompetenz.
- 4(4) Beruht eine Notifizierung nicht auf einer Akkreditierungsurkunde gemäß Artikel 42 Absatz 2, legt die notifizierende Behörde der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Unterlagen vor, mit denen die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen wird, sowie die Vereinbarungen, die getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Stelle regelmäßig überwacht wird und stets den Anforderungen in Artikel 39 genügt.
- 5(5) Die betreffende Stelle darf die Aufgaben einer notifizierten Stelle nur dann wahrnehmen, wenn weder die Kommission noch die anderen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Wochen nach der Notifizierung, falls eine Akkreditierungsurkunde vorliegt, oder innerhalb von zwei Monaten nach der Notifizierung, falls keine Akkreditierung vorliegt, Einwände erhoben haben.
- 6Nur eine solche Stelle gilt für die Zwecke dieser Verordnung als notifizierte Stelle.
- 7(6) Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten werden über alle späteren relevanten Änderungen der Notifizierung informiert.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R2847 art. 43, Notifizierungsverfahren. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/cyberresiliens-2024-2847/artikel-43 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:2c51d6453cbabf96, bygge legal-2026-08-25).