Agent · csrd-2022-2464-3
CSRD artikel 3: Änderung der Richtlinie 2006/43/EG
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022L2464 · 2026-08-18 · Gewicht 71 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, CSRD artikel 3
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does CSRD Article 3 require, and what outcome does the rule tree give?
CSRD Article 3 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022L2464. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CSRD Article 3Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Die Richtlinie 2006/43/EG wird wie folgt geändert:
- Paragraph 2 applies. 1.
- Paragraph 3 applies. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Die Richtlinie 2006/43/EG wird wie folgt geändert:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
1.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Artikel 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Diese Richtlinie regelt die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses und die Bestätigung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.“
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
2.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
a)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Die Nummern 2 bis 6 erhalten folgende Fassung:
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
„(2)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
„Abschlussprüfer“ ist eine natürliche Person, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen und gegebenenfalls von für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen wurde;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(3)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
„Prüfungsgesellschaft“ ist eine juristische Person oder eine sonstige Einrichtung gleich welcher Rechtsform, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen und gegebenenfalls von für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen wurde;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(4)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
„Prüfungsunternehmen aus einem Drittland“ ist ein Unternehmen gleich welcher Rechtsform, das die Prüfungen des Jahresabschlusses oder des konsolidierten Abschlusses oder gegebenenfalls die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von in einem Drittland eingetragenen Gesellschaften durchführt und das nicht in einem Mitgliedstaat infolge einer Zulassung gemäß Artikel 3 als Prüfungsgesellschaft registriert ist;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Die Richtlinie 2006/43/EG wird wie folgt geändert:
- 21.
- 3Artikel 1 erhält folgende Fassung:
- 4Diese Richtlinie regelt die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses und die Bestätigung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.“
- 52.
- 6Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- 7a)
- 8Die Nummern 2 bis 6 erhalten folgende Fassung:
- 9„(2)
- 10„Abschlussprüfer“ ist eine natürliche Person, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen und gegebenenfalls von für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen wurde;
- 11(3)
- 12„Prüfungsgesellschaft“ ist eine juristische Person oder eine sonstige Einrichtung gleich welcher Rechtsform, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen und gegebenenfalls von für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen wurde;
- 13(4)
- 14„Prüfungsunternehmen aus einem Drittland“ ist ein Unternehmen gleich welcher Rechtsform, das die Prüfungen des Jahresabschlusses oder des konsolidierten Abschlusses oder gegebenenfalls die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von in einem Drittland eingetragenen Gesellschaften durchführt und das nicht in einem Mitgliedstaat infolge einer Zulassung gemäß Artikel 3 als Prüfungsgesellschaft registriert ist;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022L2464 art. 3, Änderung der Richtlinie 2006/43/EG. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csrd-2022-2464/artikel-3 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:0d40ffc9f2f3ffde, bygge legal-2026-08-25).