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DGA — 12: Bedingungen für die Erbringung von Datenvermittlungsdiensten

DGA — 12: Bedingungen für die Erbringung von Datenvermittlungsdiensten durch die Pflichten betrachtet: die Quellzeile aus dem Register, die getragenen Pflichten, die betroffenen Rollen und die Schritte, zu denen sie gehört. Der Gesetzestext bleibt bei der Quelle — hier stehen Verknüpfung, Adresse und Lesedatum.

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Quellzeile aus dem Register

  • Meet the conditions for providing data intermediation services.

Pflichten

  • Datenvermittler: Meet the conditions for providing data intermediation services.

Was eine Wiederholung erzwingt

  • Der Node-Hash ändert sich — der Text hinter der Zeile ist nicht mehr derselbe.
  • Das Lesedatum rückt vor — die Zeile wurde erneut gegen die Quelle geprüft.
  • Ein Termin verstreicht — die Anforderung greift oder verschärft sich.

Als Daten

  • Dieselbe Node als Daten: hängen Sie ?format=json an die Adresse, oder ?format=agent für Beleg und Abhängigkeiten.

Rollen

Arbeitsabläufe

Beziehungen

Metadata

Rechtsakte
DGA
Artikel
1
Lesedatum
2026-08-31
Frische
74/100
Hash
8be5c6404ecb821e
Korpusversion
legal-2026-08-25
Nächste Prüfung
CELEX
32022R0868

Nächster Schritt

Drei Wege, das Register in der eigenen Praxis zu nutzen.

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