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Agent · nis2-2022-2555-31

NIS2 artikel 31: Allgemeine Aspekte der Aufsicht und Durchsetzung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022L2555 · 2026-08-18 · Gewicht 79 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, NIS2 artikel 31
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie wirksam beaufsichtigen und die erforderlichen Maßnahmen treffen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten können ihren zuständigen Behörden gestatten, Aufsichtsaufgaben zu priorisieren. Diese Priorisierung beruht auf einem risikobasierten Ansatz. Zu diesem Zweck können die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer in den Artikeln 32 und 33 aufgeführten Aufsichtsaufgaben Aufsichtsmethoden festlegen, die eine Priorisierung dieser Aufgaben auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes ermögli…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Unbeschadet der Zuständigkeiten und Aufgaben der Aufsichtsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 arbeiten die zuständigen Behörden bei der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen, die zur Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führen, eng mit den Aufsichtsbehörden gemäß jener Verordnung zusammen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Unbeschadet der nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie durch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und bei der Verhängung von Durchsetzungsmaßnahmenbei Verstößen gegen diese Richtlinie über die geeigneten Befugnisse verfügen, um diese Aufgaben in operativer Unabhängigke…

    Absatz 4

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie wirksam beaufsichtigen und die erforderlichen Maßnahmen treffen.
  2. 2(2) Die Mitgliedstaaten können ihren zuständigen Behörden gestatten, Aufsichtsaufgaben zu priorisieren. Diese Priorisierung beruht auf einem risikobasierten Ansatz. Zu diesem Zweck können die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer in den Artikeln 32 und 33 aufgeführten Aufsichtsaufgaben Aufsichtsmethoden festlegen, die eine Priorisierung dieser Aufgaben auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes ermöglichen.
  3. 3(3) Unbeschadet der Zuständigkeiten und Aufgaben der Aufsichtsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 arbeiten die zuständigen Behörden bei der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen, die zur Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führen, eng mit den Aufsichtsbehörden gemäß jener Verordnung zusammen.
  4. 4(4) Unbeschadet der nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie durch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und bei der Verhängung von Durchsetzungsmaßnahmenbei Verstößen gegen diese Richtlinie über die geeigneten Befugnisse verfügen, um diese Aufgaben in operativer Unabhängigkeit von den beaufsichtigten Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob diesen Einrichtungen im Einklang mit den nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen geeignete, verhältnismäßige und wirksame Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen auferlegt werden.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32022L2555
chapterVII. Supervision and enforcement
article31
paragraphs4
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorIMY — Sweden
national

Schnittstelle

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Hashes

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022L2555 art. 31, Allgemeine Aspekte der Aufsicht und Durchsetzung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/nis2-2022-2555/artikel-31 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:1d52d456e19bd2de, bygge legal-2026-08-25).