Agent · mica-2023-1114-96
MiCA artikel 96: Zusammenarbeit mit EBA und ESMA
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 66 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, MiCA artikel 96
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does MiCA Article 96 require, and what outcome does the rule tree give?
MiCA Article 96 is tested here by a deterministic rule tree of 5 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32023R1114. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
MiCA Article 96Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Für die Zwecke dieser Verordnung arbeiten die zuständigen Behörden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eng mit der ESMA und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 eng mit der EBA zusammen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Kapitels und der Kapitel 2 und 3 dieses Titels tauschen sie Informationen aus.
- Paragraph 2 applies. (2) Die zuständigen Behörden stellen der EBA und der ESMA gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 alle für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung.
- Paragraph 3 applies. (3) Die ESMA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der EBA Entwürfe für technische Durchführungsstandards aus, um die Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der EBA und der ESMA festzulegen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Für die Zwecke dieser Verordnung arbeiten die zuständigen Behörden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eng mit der ESMA und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 eng mit der EBA zusammen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Kapitels und der Kapitel 2 und 3 dieses Titels tauschen sie Informationen aus.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die zuständigen Behörden stellen der EBA und der ESMA gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 alle für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die ESMA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der EBA Entwürfe für technische Durchführungsstandards aus, um die Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der EBA und der ESMA festzulegen.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Die ESMA übermittelt der Kommission die in Unterabsatz 1 genannten Entwürfe technischer Durchführungsstandards spätestens am 30. Juni 2024.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
Absatz 5
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Für die Zwecke dieser Verordnung arbeiten die zuständigen Behörden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eng mit der ESMA und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 eng mit der EBA zusammen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Kapitels und der Kapitel 2 und 3 dieses Titels tauschen sie Informationen aus.
- 2(2) Die zuständigen Behörden stellen der EBA und der ESMA gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 alle für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung.
- 3(3) Die ESMA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der EBA Entwürfe für technische Durchführungsstandards aus, um die Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der EBA und der ESMA festzulegen.
- 4Die ESMA übermittelt der Kommission die in Unterabsatz 1 genannten Entwürfe technischer Durchführungsstandards spätestens am 30. Juni 2024.
- 5Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1114 art. 96, Zusammenarbeit mit EBA und ESMA. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-96 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:310291345b95b58a, bygge legal-2026-08-25).