Agent · mica-2023-1114-85
MiCA artikel 85: Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 66 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, MiCA artikel 85
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does MiCA Article 85 require, and what outcome does the rule tree give?
MiCA Article 85 is tested here by a deterministic rule tree of 12 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32023R1114. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
MiCA Article 85Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gilt als signifikant, wenn er in der Union durchschnittlich mindestens 15 Mio. aktive Nutzer in einem Kalenderjahr hat, wobei der Durchschnitt als Durchschnitt der täglichen Zahl aktiver Nutzer im vorangegangenen Kalenderjahr berechnet wird.
- Paragraph 2 applies. (2) Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen benachrichtigen die für sie zuständigen Behörden innerhalb von zwei Monaten ab dem Erreichen der in Absatz 1 festgelegten Anzahl der aktiven Nutzer. Stimmt die zuständige Behörde zu, dass der in Absatz 1 genannte Schwellenwert erreicht ist, teilt sie dies der ESMA mit.
- Paragraph 3 applies. (3) Unbeschadet der Zuständigkeiten der zuständigen Behörden nach dieser Verordnung unterrichten die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten den Rat der Aufseher der ESMA jährlich über den neuesten Stand bei den folgenden aufsichtlichen Entwicklungen in Bezug auf signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gilt als signifikant, wenn er in der Union durchschnittlich mindestens 15 Mio. aktive Nutzer in einem Kalenderjahr hat, wobei der Durchschnitt als Durchschnitt der täglichen Zahl aktiver Nutzer im vorangegangenen Kalenderjahr berechnet wird.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen benachrichtigen die für sie zuständigen Behörden innerhalb von zwei Monaten ab dem Erreichen der in Absatz 1 festgelegten Anzahl der aktiven Nutzer. Stimmt die zuständige Behörde zu, dass der in Absatz 1 genannte Schwellenwert erreicht ist, teilt sie dies der ESMA mit.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Unbeschadet der Zuständigkeiten der zuständigen Behörden nach dieser Verordnung unterrichten die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten den Rat der Aufseher der ESMA jährlich über den neuesten Stand bei den folgenden aufsichtlichen Entwicklungen in Bezug auf signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
laufende oder abgeschlossene Zulassungen nach Artikel 59,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
laufende oder abgeschlossene Verfahren zum Entzug von Zulassungen nach Artikel 64,
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
c)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Ausübung der Aufsichtsbefugnisse nach Artikel 94 Absatz 1 Unterabsatz1 Buchstaben b, c, e, f, g, y und aa.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats kann den Rat der Aufseher der ESMA häufiger über den aktuellen Stand unterrichten oder ihn benachrichtigen, bevor die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats eine Entscheidung in Bezug auf Unterabsatz 1 Buchstaben a, b oder c trifft.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(4) Auf die in Absatz 3 Unterabsatz 2 genannte Unterrichtung über den aktuellen Stand kann im Rat der Aufseher der ESMA ein Meinungsaustausch folgen.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(5) Die ESMA kann gegebenenfalls von ihren Befugnissen nach den Artikeln 29, 30, 31 und 31b der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Gebrauch machen.
Absatz 12
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gilt als signifikant, wenn er in der Union durchschnittlich mindestens 15 Mio. aktive Nutzer in einem Kalenderjahr hat, wobei der Durchschnitt als Durchschnitt der täglichen Zahl aktiver Nutzer im vorangegangenen Kalenderjahr berechnet wird.
- 2(2) Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen benachrichtigen die für sie zuständigen Behörden innerhalb von zwei Monaten ab dem Erreichen der in Absatz 1 festgelegten Anzahl der aktiven Nutzer. Stimmt die zuständige Behörde zu, dass der in Absatz 1 genannte Schwellenwert erreicht ist, teilt sie dies der ESMA mit.
- 3(3) Unbeschadet der Zuständigkeiten der zuständigen Behörden nach dieser Verordnung unterrichten die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten den Rat der Aufseher der ESMA jährlich über den neuesten Stand bei den folgenden aufsichtlichen Entwicklungen in Bezug auf signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen:
- 4a)
- 5laufende oder abgeschlossene Zulassungen nach Artikel 59,
- 6b)
- 7laufende oder abgeschlossene Verfahren zum Entzug von Zulassungen nach Artikel 64,
- 8c)
- 9die Ausübung der Aufsichtsbefugnisse nach Artikel 94 Absatz 1 Unterabsatz1 Buchstaben b, c, e, f, g, y und aa.
- 10Die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats kann den Rat der Aufseher der ESMA häufiger über den aktuellen Stand unterrichten oder ihn benachrichtigen, bevor die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats eine Entscheidung in Bezug auf Unterabsatz 1 Buchstaben a, b oder c trifft.
- 11(4) Auf die in Absatz 3 Unterabsatz 2 genannte Unterrichtung über den aktuellen Stand kann im Rat der Aufseher der ESMA ein Meinungsaustausch folgen.
- 12(5) Die ESMA kann gegebenenfalls von ihren Befugnissen nach den Artikeln 29, 30, 31 und 31b der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Gebrauch machen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1114 art. 85, Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-85 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:02a8bfe4b5d9ba25, bygge legal-2026-08-25).