Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · mica-2023-1114-45

MiCA artikel 45: Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 74 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

MiCAOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, MiCA artikel 45
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token legen eine Vergütungspolitik fest, die dem soliden und wirksamen Risikomanagement dieser Emittenten förderlich ist und mit der keine Anreize für eine Lockerung der Risikostandards geschaffen werden, setzen diese Vergütungspolitik um und erhalten sie aufrecht.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token stellen sicher, dass diese Token von verschiedenen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, die für die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden zugelassen sind, einschließlich Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nicht derselben Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU angehören, auf redliche, ange…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token bewerten und überwachen den Liquiditätsbedarf für die Erfüllung von Rücktauschforderungen durch Inhaber vermögenswertereferenzierter Token. Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token führen zu diesem Zweck Strategien und Verfahren für das Liquiditätsmanagement ein, erhalten sie aufrecht und setzen sie um. Mit diesen Strategien un…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token führen regelmäßig Liquiditätsstresstests durch. Je nach Ergebnis dieser Tests kann die EBA beschließen, die in Absatz 7 Unterabsatz 1 Buchstabe b des vorliegenden Artikels und in Artikel 36 Absatz 6 genannten Liquiditätsanforderungen zu verschärfen.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Bieten Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token zwei oder mehr vermögenswertereferenzierten Token an oder erbringen sie Kryptowerte-Dienstleistungen, so müssen die Stresstests all diese Tätigkeiten vollständig und allumfassend abdecken.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (5) Der in Artikel 35 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b genannte Prozentsatz wird für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token auf 3 % des durchschnittlichen Betrags des Reservevermögens festgelegt.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (6) Bieten mehrere Emittenten denselben als signifikant eingestuften vermögenswertereferenzierten Token an, so gelten die Absätze 1 bis 5 für jeden Emittenten.

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Bietet ein Emittent in der Union zwei oder mehr vermögenswertereferenzierter Token an und ist mindestens einer dieser vermögenswertereferenzierten Token als signifikant eingestuft, so gelten für diesen Emittenten die Absätze 1 bis 5.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (7) Die EBA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der ESMA Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird:

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    a)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    die in den Regelungen für die Unternehmensführung festzulegenden Mindestvorgaben hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Vergütungspolitik,

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    b)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    der Mindestinhalt der Strategien und Verfahren für das in Absatz 3 festgelegte Liquiditätsmanagement sowie Liquiditätsanforderungen, einschließlich durch Klarstellung des Mindestbetrags der Einlagen in jeder genannten amtlichen Währung, der nicht unter 60 % des in den einzelnen amtlichen Währungen genannten Betrags liegen darf,

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    c)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token legen eine Vergütungspolitik fest, die dem soliden und wirksamen Risikomanagement dieser Emittenten förderlich ist und mit der keine Anreize für eine Lockerung der Risikostandards geschaffen werden, setzen diese Vergütungspolitik um und erhalten sie aufrecht.
  2. 2(2) Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token stellen sicher, dass diese Token von verschiedenen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, die für die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden zugelassen sind, einschließlich Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nicht derselben Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU angehören, auf redliche, angemessene und nichtdiskriminierende Weise verwahrt werden können.
  3. 3(3) Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token bewerten und überwachen den Liquiditätsbedarf für die Erfüllung von Rücktauschforderungen durch Inhaber vermögenswertereferenzierter Token. Die Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token führen zu diesem Zweck Strategien und Verfahren für das Liquiditätsmanagement ein, erhalten sie aufrecht und setzen sie um. Mit diesen Strategien und Verfahren wird ein robustes Liquiditätsprofil des Reservevermögens sichergestellt, das es Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token ermöglicht, auch bei Liquiditätsengpässen den normalen Betrieb fortzusetzen.
  4. 4(4) Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token führen regelmäßig Liquiditätsstresstests durch. Je nach Ergebnis dieser Tests kann die EBA beschließen, die in Absatz 7 Unterabsatz 1 Buchstabe b des vorliegenden Artikels und in Artikel 36 Absatz 6 genannten Liquiditätsanforderungen zu verschärfen.
  5. 5Bieten Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token zwei oder mehr vermögenswertereferenzierten Token an oder erbringen sie Kryptowerte-Dienstleistungen, so müssen die Stresstests all diese Tätigkeiten vollständig und allumfassend abdecken.
  6. 6(5) Der in Artikel 35 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b genannte Prozentsatz wird für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token auf 3 % des durchschnittlichen Betrags des Reservevermögens festgelegt.
  7. 7(6) Bieten mehrere Emittenten denselben als signifikant eingestuften vermögenswertereferenzierten Token an, so gelten die Absätze 1 bis 5 für jeden Emittenten.
  8. 8Bietet ein Emittent in der Union zwei oder mehr vermögenswertereferenzierter Token an und ist mindestens einer dieser vermögenswertereferenzierten Token als signifikant eingestuft, so gelten für diesen Emittenten die Absätze 1 bis 5.
  9. 9(7) Die EBA arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der ESMA Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird:
  10. 10a)
  11. 11die in den Regelungen für die Unternehmensführung festzulegenden Mindestvorgaben hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Vergütungspolitik,
  12. 12b)
  13. 13der Mindestinhalt der Strategien und Verfahren für das in Absatz 3 festgelegte Liquiditätsmanagement sowie Liquiditätsanforderungen, einschließlich durch Klarstellung des Mindestbetrags der Einlagen in jeder genannten amtlichen Währung, der nicht unter 60 % des in den einzelnen amtlichen Währungen genannten Betrags liegen darf,
  14. 14c)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1114
chapter
article45
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorFinansinspektionen — Sweden
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/mica-2023-1114-45/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:8079bfd98724c272e95f331fb2067c23be2efc16d28022ffc36249eeb5151234
scriptsha256:27cd34680aa2f698c53530460c72448e9a1d9c23a5e38cbcfb03781569146b4b
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:bb560836d7e101c0ed371671153201a811bbea50a32f11ca1c0e50e1bbdbca63
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / bb560836d7e101c0

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1114 art. 45, Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-45 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:9dcfd36b5413affe, bygge legal-2026-08-25).