Agent · mica-2023-1114-34
MiCA artikel 34: Regelungen zur Unternehmensführung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 74 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, MiCA artikel 34
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does MiCA Article 34 require, and what outcome does the rule tree give?
MiCA Article 34 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32023R1114. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
MiCA Article 34Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token legen solide Regelungen zur Unternehmensführung fest, einschließlich einer klaren Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen, wirksamer Verfahren für die Ermittlung, Regelung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sowie angemessener Mechanismen interner K…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Mitglieder des Leitungsorgans von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen hinreichend gut beleumundet sein und sowohl einzeln als auch gemeinsam über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Insbesondere dürfen sie nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder anderen Straftaten verurteilt wor…
- Paragraph 3 applies. (3) Das Leitungsorgan der Emittenten vermögenswertereferenzierter Token bewertet und überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren, die zur Erfüllung der Kapitel 2, 3, 5 und 6 dieses Titels eingeführt wurden, und ergreift geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger diesbezüglicher Mängel.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token legen solide Regelungen zur Unternehmensführung fest, einschließlich einer klaren Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen, wirksamer Verfahren für die Ermittlung, Regelung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sowie angemessener Mechanismen interner K…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Mitglieder des Leitungsorgans von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen hinreichend gut beleumundet sein und sowohl einzeln als auch gemeinsam über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Insbesondere dürfen sie nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder anderen Straftaten verurteilt wor…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Das Leitungsorgan der Emittenten vermögenswertereferenzierter Token bewertet und überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren, die zur Erfüllung der Kapitel 2, 3, 5 und 6 dieses Titels eingeführt wurden, und ergreift geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger diesbezüglicher Mängel.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Anteilseigner oder Gesellschafter, die direkt oder indirekt qualifizierte Beteiligungen an Emittenten vermögenswertereferenzierter Token halten, müssen hinreichend gut beleumundet sein und dürfen insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(5) Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token legen Strategien und Verfahren fest, die hinreichend wirksam sind, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen insbesondere Strategien und Verfahren festlegen, aufrechterhalten und umsetzen in Bezug auf:
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
a)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die in Artikel 36 genannte Vermögenswertreserve;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
b)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Verwahrung des Reservevermögens, einschließlich der Trennung der Vermögenswerte, gemäß Artikel 37;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
c)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Rechte, die Inhabern vermögenswertereferenzierter Token gemäß Artikel 39 gewährt werden;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
d)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
den Mechanismus für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Token;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
e)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token legen solide Regelungen zur Unternehmensführung fest, einschließlich einer klaren Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen, wirksamer Verfahren für die Ermittlung, Regelung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sowie angemessener Mechanismen interner Kontrollen mit soliden Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren.
- 2(2) Die Mitglieder des Leitungsorgans von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen hinreichend gut beleumundet sein und sowohl einzeln als auch gemeinsam über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Insbesondere dürfen sie nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder anderen Straftaten verurteilt worden sein, die ihren guten Leumund beeinträchtigen würden. Sie müssen ferner nachweisen, dass sie in der Lage sind, ausreichend Zeit für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufzuwenden.
- 3(3) Das Leitungsorgan der Emittenten vermögenswertereferenzierter Token bewertet und überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren, die zur Erfüllung der Kapitel 2, 3, 5 und 6 dieses Titels eingeführt wurden, und ergreift geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger diesbezüglicher Mängel.
- 4(4) Anteilseigner oder Gesellschafter, die direkt oder indirekt qualifizierte Beteiligungen an Emittenten vermögenswertereferenzierter Token halten, müssen hinreichend gut beleumundet sein und dürfen insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein.
- 5(5) Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token legen Strategien und Verfahren fest, die hinreichend wirksam sind, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen insbesondere Strategien und Verfahren festlegen, aufrechterhalten und umsetzen in Bezug auf:
- 6a)
- 7die in Artikel 36 genannte Vermögenswertreserve;
- 8b)
- 9die Verwahrung des Reservevermögens, einschließlich der Trennung der Vermögenswerte, gemäß Artikel 37;
- 10c)
- 11die Rechte, die Inhabern vermögenswertereferenzierter Token gemäß Artikel 39 gewährt werden;
- 12d)
- 13den Mechanismus für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Token;
- 14e)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1114 art. 34, Regelungen zur Unternehmensführung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-34 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:e08b814cf1c59788, bygge legal-2026-08-25).