Agent · institutions-2018-1725-90
EUDPR artikel 90: Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32018R1725 · 2026-08-18 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EUDPR artikel 90
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EUDPR Article 90 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDPR Article 90 is tested here by a deterministic rule tree of 8 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32018R1725. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDPR Article 90Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Der Verantwortliche konsultiert vor der Verarbeitung in neu anzulegenden Dateisystemen den Europäischen Datenschutzbeauftragten, wenn
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 89 hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft, oder
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Der Verantwortliche konsultiert vor der Verarbeitung in neu anzulegenden Dateisystemen den Europäischen Datenschutzbeauftragten, wenn
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 89 hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft, oder
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, Mechanismen oder Verfahren, ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(2) Der Europäische Datenschutzbeauftragte kann eine Liste der Verarbeitungsvorgänge erstellen, die der Pflicht zur vorherigen Konsultation nach Absatz 1 unterliegen.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(3) Der Verantwortliche legt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten die in Artikel 89 genannte Datenschutz-Folgenabschätzung vor und übermittelt ihm auf Anfrage alle sonstigen Informationen, die er benötigt, um die Ordnungsgemäßheit der Verarbeitung sowie insbesondere die in Bezug auf den Schutz der operativen personenbezogenen Daten der betroffenen Person bestehenden Gefahren und die diesbezüglichen Garantien bewe…
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(4) Falls der Europäische Datenschutzbeauftragte der Auffassung ist, dass die geplante Verarbeitung gemäß Absatz 1 nicht im Einklang mit dieser Verordnung oder dem Rechtsakt zur Gründung der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union stünde, insbesondere weil der Verantwortliche das Risiko nicht ausreichend ermittelt oder nicht ausreichend eingedämmt hat, unterbreitet er dem Verantwortlichen innerhalb e…
Absatz 8
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der Verantwortliche konsultiert vor der Verarbeitung in neu anzulegenden Dateisystemen den Europäischen Datenschutzbeauftragten, wenn
- 2a)
- 3aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 89 hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft, oder
- 4b)
- 5die Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, Mechanismen oder Verfahren, ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat.
- 6(2) Der Europäische Datenschutzbeauftragte kann eine Liste der Verarbeitungsvorgänge erstellen, die der Pflicht zur vorherigen Konsultation nach Absatz 1 unterliegen.
- 7(3) Der Verantwortliche legt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten die in Artikel 89 genannte Datenschutz-Folgenabschätzung vor und übermittelt ihm auf Anfrage alle sonstigen Informationen, die er benötigt, um die Ordnungsgemäßheit der Verarbeitung sowie insbesondere die in Bezug auf den Schutz der operativen personenbezogenen Daten der betroffenen Person bestehenden Gefahren und die diesbezüglichen Garantien bewerten zu können.
- 8(4) Falls der Europäische Datenschutzbeauftragte der Auffassung ist, dass die geplante Verarbeitung gemäß Absatz 1 nicht im Einklang mit dieser Verordnung oder dem Rechtsakt zur Gründung der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union stünde, insbesondere weil der Verantwortliche das Risiko nicht ausreichend ermittelt oder nicht ausreichend eingedämmt hat, unterbreitet er dem Verantwortlichen innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Wochen nach Erhalt des Ersuchens um Konsultation entsprechende schriftliche Empfehlungen. Diese Frist kann unter Berücksichtigung der Komplexität der geplanten Verarbeitung um einen weiteren Monat verlängert werden. Der Europäische Datenschutzbeauftragte unterrichtet den Verantwortlichen über eine solche Fristverlängerung innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Konsultation zusammen mit den Gründen für die Verzögerung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32018R1725 art. 90, Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/institutions-2018-1725/artikel-90 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:d5e8129f4118391e, bygge legal-2026-08-25).