Agent · institutions-2018-1725-84
EUDPR artikel 84: Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32018R1725 · 2026-08-18 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Agent, EUDPR artikel 84
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does EUDPR Article 84 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDPR Article 84 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32018R1725. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDPR Article 84Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) In den in Artikel 79 Absatz 3, Artikel 81 und Artikel 82 Absatz 4 genannten Fällen können die Rechte der betroffenen Person auch über den Europäischen Datenschutzbeauftragten ausgeübt werden.
- Paragraph 2 applies. (2) Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Möglichkeit, ihre Rechte gemäß Absatz 1 über den Europäischen Datenschutzbeauftragten auszuüben.
- Paragraph 3 applies. (3) Wird das in Absatz 1 genannte Recht ausgeübt, unterrichtet der Europäische Datenschutzbeauftragte die betroffene Person zumindest darüber, dass alle erforderlichen Prüfungen oder eine Überprüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten erfolgt sind. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat zudem die betroffene Person über ihr Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf beim Gerichtshof zu unterrichten.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) In den in Artikel 79 Absatz 3, Artikel 81 und Artikel 82 Absatz 4 genannten Fällen können die Rechte der betroffenen Person auch über den Europäischen Datenschutzbeauftragten ausgeübt werden.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Möglichkeit, ihre Rechte gemäß Absatz 1 über den Europäischen Datenschutzbeauftragten auszuüben.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Wird das in Absatz 1 genannte Recht ausgeübt, unterrichtet der Europäische Datenschutzbeauftragte die betroffene Person zumindest darüber, dass alle erforderlichen Prüfungen oder eine Überprüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten erfolgt sind. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat zudem die betroffene Person über ihr Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf beim Gerichtshof zu unterrichten.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) In den in Artikel 79 Absatz 3, Artikel 81 und Artikel 82 Absatz 4 genannten Fällen können die Rechte der betroffenen Person auch über den Europäischen Datenschutzbeauftragten ausgeübt werden.
- 2(2) Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Möglichkeit, ihre Rechte gemäß Absatz 1 über den Europäischen Datenschutzbeauftragten auszuüben.
- 3(3) Wird das in Absatz 1 genannte Recht ausgeübt, unterrichtet der Europäische Datenschutzbeauftragte die betroffene Person zumindest darüber, dass alle erforderlichen Prüfungen oder eine Überprüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten erfolgt sind. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat zudem die betroffene Person über ihr Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf beim Gerichtshof zu unterrichten.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32018R1725 art. 84, Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/institutions-2018-1725/artikel-84 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:81df27e038bb4a43, bygge legal-2026-08-25).