AMLR, Artikel 50, SE

Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2027 Leitlinien für die Verpflichteten zu folgenden Punkten aus:

a)

die Bedingungen, die für Verpflichtete akzeptabel sind, um — auch im Fall einer Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden aus der Ferne — auf die von einem anderen Verpflichteten eingeholten Informationen zurückzugreifen;

b)

Rolle und Verantwortung der beteiligten Verpflichteten bei Inanspruchnahme eines anderen Verpflichteten;

c)

aufsichtliche Vorgehensweisen bei Inanspruchnahme eines anderen Verpflichteten.

Offizielle Quelle

Version: 2692fdec9c489253

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Source: NovaCopilot