EUDPR, Artikel 31, NO

(1) Jeder Verantwortliche führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben:

a)

den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls des Auftragsverarbeiters und des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen,

b)

die Zwecke der Verarbeitung,

c)

eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten,

d)

die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Mitgliedstaaten, Drittländern oder internationalen Organisationen,

e)

gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation sowie die Dokumentierung geeigneter Garantien,

f)

wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien,

g)

Offizielle Quelle

Version: d4a9a84003e31ec4

SHA-256: sha256:d4a9a84003e31ec42324028681a68b6b2aef2e2077d631589510f33c57132d19

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Source: NovaCopilot