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Agent · eidas-910-2014-48a

eIDAS 2.0 artikel 48a: Berichtspflichten

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, eIDAS 2.0 artikel 48a
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    die Zahl der natürlichen und juristischen Personen, die eine gültige europäische Brieftasche für die Digitale Identität haben;

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    die Art und Anzahl der Dienste, die die Verwendung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität akzeptieren;

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    die Anzahl der Beschwerden von Nutzern und der Vorfälle in Bezug auf Verbraucherschutz oder Datenschutz betreffend vertrauende Beteiligte und qualifizierte Vertrauensdienste;

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    einen zusammenfassenden Bericht mit Daten zu Vorfällen, durch die die Verwendung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität verhindert wurde;

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    eine Zusammenfassung signifikanter Cybersicherheitsvorfälle, Verletzungen des Datenschutzes und der betroffenen Nutzer von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität oder qualifizierten Vertrauensdiensten.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten sorgen für die Erhebung von Statistiken über das Funktionieren von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und der qualifizierten Vertrauensdienste, die in ihrem Hoheitsgebiet angeboten werden.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (2) Die nach Absatz 1 erhobenen Statistiken umfassen Folgendes: a) die Zahl der natürlichen und juristischen Personen, die eine gültige europäische Brieftasche für die Digitale Identität haben;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (3) Die in Absatz 2 genannten Statistiken werden der Öffentlichkeit in einem offenen und weithin verwendeten maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (4) Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die nach Absatz 2 erhobenen Statistiken.

    Absatz 9

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1die Zahl der natürlichen und juristischen Personen, die eine gültige europäische Brieftasche für die Digitale Identität haben;
  2. 2die Art und Anzahl der Dienste, die die Verwendung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität akzeptieren;
  3. 3die Anzahl der Beschwerden von Nutzern und der Vorfälle in Bezug auf Verbraucherschutz oder Datenschutz betreffend vertrauende Beteiligte und qualifizierte Vertrauensdienste;
  4. 4einen zusammenfassenden Bericht mit Daten zu Vorfällen, durch die die Verwendung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität verhindert wurde;
  5. 5eine Zusammenfassung signifikanter Cybersicherheitsvorfälle, Verletzungen des Datenschutzes und der betroffenen Nutzer von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität oder qualifizierten Vertrauensdiensten.
  6. 6(1) Die Mitgliedstaaten sorgen für die Erhebung von Statistiken über das Funktionieren von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und der qualifizierten Vertrauensdienste, die in ihrem Hoheitsgebiet angeboten werden.
  7. 7(2) Die nach Absatz 1 erhobenen Statistiken umfassen Folgendes: a) die Zahl der natürlichen und juristischen Personen, die eine gültige europäische Brieftasche für die Digitale Identität haben;
  8. 8(3) Die in Absatz 2 genannten Statistiken werden der Öffentlichkeit in einem offenen und weithin verwendeten maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt.
  9. 9(4) Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die nach Absatz 2 erhobenen Statistiken.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article48a
paragraphs9
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 48a, Berichtspflichten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-48a (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:73211209cb2264a4, bygge legal-2026-08-25).