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Agent · eidas-910-2014-24a

eIDAS 2.0 artikel 24a: Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

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Agent, eIDAS 2.0 artikel 24a
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Qualifizierte elektronische Signaturen, die auf einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruhen, und qualifizierte elektronische Siegel, die auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruhen, werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signaturen bzw. qualifizierte elektronische Siegel anerkannt.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) In einem Mitgliedstaat zertifizierte qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten und qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten bzw. qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten anerkannt.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen, ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel, ein qualifizierter Vertrauensdienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsignaturerstellungseinheiten und ein qualifizierter Vertrauensdienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsiegelerstellungseinheiten, das bzw. der in einem Mitgliedstaat bereitgestellt wird, wird in alle…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Ein qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen und ein qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel, die in einem Mitgliedstaat bereitgestellt werden, werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen bzw. qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel aner…

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Ein qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen und ein qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel, die in einem Mitgliedstaat bereitgestellt werden, werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen bzw. qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel anerkannt.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (6) Ein in einem Mitgliedstaat bereitgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (7) Ein in einem Mitgliedstaat ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung anerkannt.

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (8) Ein in einem Mitgliedstaat bereitgestellter qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben anerkannt.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (9) Eine in einem Mitgliedstaat ausgestellte qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung anerkannt.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (10) Ein qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst, der in einem Mitgliedstaat bereitgestellt wird, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst anerkannt.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (11) Ein qualifiziertes elektronisches Journal, das in einem Mitgliedstaat bereitgestellt wird, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Journal anerkannt.

    Absatz 11

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Qualifizierte elektronische Signaturen, die auf einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruhen, und qualifizierte elektronische Siegel, die auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruhen, werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signaturen bzw. qualifizierte elektronische Siegel anerkannt.
  2. 2(2) In einem Mitgliedstaat zertifizierte qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten und qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten bzw. qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten anerkannt.
  3. 3(3) Ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen, ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel, ein qualifizierter Vertrauensdienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsignaturerstellungseinheiten und ein qualifizierter Vertrauensdienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsiegelerstellungseinheiten, das bzw. der in einem Mitgliedstaat bereitgestellt wird, wird in alle anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen, qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel, qualifizierter Vertrauensdienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsignaturerstellungseinheiten und qualifizierter Vertrauensdienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsiegelerstellungseinheiten anerkannt.
  4. 4(4) Ein qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen und ein qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel, die in einem Mitgliedstaat bereitgestellt werden, werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen bzw. qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel anerkannt.
  5. 5(5) Ein qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen und ein qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel, die in einem Mitgliedstaat bereitgestellt werden, werden in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen bzw. qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel anerkannt.
  6. 6(6) Ein in einem Mitgliedstaat bereitgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt.
  7. 7(7) Ein in einem Mitgliedstaat ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung anerkannt.
  8. 8(8) Ein in einem Mitgliedstaat bereitgestellter qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben anerkannt.
  9. 9(9) Eine in einem Mitgliedstaat ausgestellte qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung anerkannt.
  10. 10(10) Ein qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst, der in einem Mitgliedstaat bereitgestellt wird, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst anerkannt.
  11. 11(11) Ein qualifiziertes elektronisches Journal, das in einem Mitgliedstaat bereitgestellt wird, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Journal anerkannt.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article24a
paragraphs11
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 24a, Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-24a (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:20f36f9b563cf82f, bygge legal-2026-08-25).