Agent · eidas-910-2014-21
eIDAS 2.0 artikel 21: Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Agent, eIDAS 2.0 artikel 21
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- 2026-08-26Aktuell
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Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 21 require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 21 is tested here by a deterministic rule tree of 7 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 21Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Zur Überprüfung, ob der Vertrauensdiensteanbieter die Anforderungen des Artikels 21 der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfüllt, fordert die Aufsichtsstelle die gemäß Artikel 8 Absatz 1 der genannten Richtlinie benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden auf, diesbezügliche Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen und sie unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Ersuchens über das Ergebnis z…
- Paragraph 2 applies. Gelangt die Aufsichtsstelle zu dem Schluss, dass der Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm erbrachten Vertrauensdienste die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, so verleiht sie dem Vertrauensdiensteanbieter und den von ihm erbrachten Vertrauensdiensten den Qualifikationsstatus und unterrichtet die in Artikel 22 Absatz 3 genannte Stelle, damit die in Artikel 22 Absatz 1 genannten Vertrauenslis…
- Paragraph 3 applies. Wird die Überprüfung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung abgeschlossen, so unterrichtet die Aufsichtsstelle den Vertrauensdiensteanbieter hierüber unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und der Frist, innerhalb deren die Überprüfung abzuschließen ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Zur Überprüfung, ob der Vertrauensdiensteanbieter die Anforderungen des Artikels 21 der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfüllt, fordert die Aufsichtsstelle die gemäß Artikel 8 Absatz 1 der genannten Richtlinie benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden auf, diesbezügliche Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen und sie unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Ersuchens über das Ergebnis z…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Gelangt die Aufsichtsstelle zu dem Schluss, dass der Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm erbrachten Vertrauensdienste die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, so verleiht sie dem Vertrauensdiensteanbieter und den von ihm erbrachten Vertrauensdiensten den Qualifikationsstatus und unterrichtet die in Artikel 22 Absatz 3 genannte Stelle, damit die in Artikel 22 Absatz 1 genannten Vertrauenslis…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Wird die Überprüfung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung abgeschlossen, so unterrichtet die Aufsichtsstelle den Vertrauensdiensteanbieter hierüber unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und der Frist, innerhalb deren die Überprüfung abzuschließen ist.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(1) Beabsichtigen Vertrauensdiensteanbieter, mit der Erbringung eines qualifizierten Vertrauensdienstes zu beginnen, so teilen sie der Aufsichtsstelle ihre Absicht mit und legen einen von einer Konformitätsbewertungsstelle ausgestellten Konformitätsbewertungsbericht bei, in dem die Erfüllung der in dieser Verordnung und in Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2022/2555 festgelegten Anforderungen bestätigt wird.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(2) Die Aufsichtsstelle überprüft, ob der Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm erbrachten Vertrauensdienste die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und an die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(3) Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter können mit der Erbringung des qualifizierten Vertrauensdienstes beginnen, nachdem der qualifizierte Status in den in Artikel 22 Absatz 1 genannten Vertrauenslisten ausgewiesen wurde.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(4) Bis zum 21. Mai 2025 legt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten Form und Verfahren der Mitteilung und Überprüfung für die Zwecke der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Absatz 7
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Zur Überprüfung, ob der Vertrauensdiensteanbieter die Anforderungen des Artikels 21 der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfüllt, fordert die Aufsichtsstelle die gemäß Artikel 8 Absatz 1 der genannten Richtlinie benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden auf, diesbezügliche Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen und sie unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Ersuchens über das Ergebnis zu unterrichten. Wird die Überprüfung nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung abgeschlossen, so unterrichten diese zuständigen Behörden die Aufsichtsstelle hierüber unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und der Frist, innerhalb deren die Überprüfung abzuschließen ist.
- 2Gelangt die Aufsichtsstelle zu dem Schluss, dass der Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm erbrachten Vertrauensdienste die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, so verleiht sie dem Vertrauensdiensteanbieter und den von ihm erbrachten Vertrauensdiensten den Qualifikationsstatus und unterrichtet die in Artikel 22 Absatz 3 genannte Stelle, damit die in Artikel 22 Absatz 1 genannten Vertrauenslisten entsprechend aktualisiert werden; dies erfolgt spätestens drei Monate nach der Mitteilung gemäß Absatz 1 dieses Artikels.
- 3Wird die Überprüfung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung abgeschlossen, so unterrichtet die Aufsichtsstelle den Vertrauensdiensteanbieter hierüber unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und der Frist, innerhalb deren die Überprüfung abzuschließen ist.
- 4(1) Beabsichtigen Vertrauensdiensteanbieter, mit der Erbringung eines qualifizierten Vertrauensdienstes zu beginnen, so teilen sie der Aufsichtsstelle ihre Absicht mit und legen einen von einer Konformitätsbewertungsstelle ausgestellten Konformitätsbewertungsbericht bei, in dem die Erfüllung der in dieser Verordnung und in Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2022/2555 festgelegten Anforderungen bestätigt wird.
- 5(2) Die Aufsichtsstelle überprüft, ob der Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm erbrachten Vertrauensdienste die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und an die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste.
- 6(3) Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter können mit der Erbringung des qualifizierten Vertrauensdienstes beginnen, nachdem der qualifizierte Status in den in Artikel 22 Absatz 1 genannten Vertrauenslisten ausgewiesen wurde.
- 7(4) Bis zum 21. Mai 2025 legt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten Form und Verfahren der Mitteilung und Überprüfung für die Zwecke der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 21, Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-21 (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:0f53ff8d585e9d6b, bygge legal-2026-08-25).