Agent · eidas-910-2014-14
eIDAS 2.0 artikel 14: Internationale Aspekte
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Agent, eIDAS 2.0 artikel 14
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Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 14 require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 14 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 14Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Die in Unterabsatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
- Paragraph 2 applies. (1) Vertrauensdienste, die von in einem Drittland niedergelassenen Vertrauensdiensteanbietern oder von einer internationalen Organisation bereitgestellt werden, werden als rechtlich gleichwertig mit den Vertrauensdiensten anerkannt, die von in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt werden, sofern die aus dem Drittland oder von einer internationalen Organisation stammenden…
- Paragraph 3 applies. (2) Mit den in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakten und der dort genannten Vereinbarung wird dafür gesorgt, dass die Anforderungen, die für die in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und für die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste gelten, von den Vertrauensdiensteanbietern in dem betroffenen Drittland oder von den internationalen Organisationen und von den von…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Die in Unterabsatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(1) Vertrauensdienste, die von in einem Drittland niedergelassenen Vertrauensdiensteanbietern oder von einer internationalen Organisation bereitgestellt werden, werden als rechtlich gleichwertig mit den Vertrauensdiensten anerkannt, die von in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt werden, sofern die aus dem Drittland oder von einer internationalen Organisation stammenden…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Mit den in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakten und der dort genannten Vereinbarung wird dafür gesorgt, dass die Anforderungen, die für die in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und für die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste gelten, von den Vertrauensdiensteanbietern in dem betroffenen Drittland oder von den internationalen Organisationen und von den von…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(3) Mit den Vereinbarungen gemäß Absatz 1 wird dafür gesorgt, dass die qualifizierten Vertrauensdienste, die von in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht werden, als rechtlich gleichwertig mit den Vertrauensdiensten anerkannt werden, die von Vertrauensdiensteanbietern in den Drittländern oder von internationalen Organisationen, mit denen die Vereinbarungen geschlossen wurden, e…
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Die in Unterabsatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
- 2(1) Vertrauensdienste, die von in einem Drittland niedergelassenen Vertrauensdiensteanbietern oder von einer internationalen Organisation bereitgestellt werden, werden als rechtlich gleichwertig mit den Vertrauensdiensten anerkannt, die von in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt werden, sofern die aus dem Drittland oder von einer internationalen Organisation stammenden Vertrauensdienste im Wege von Durchführungsrechtsakten oder einer gemäß Artikel 218 AEUV geschlossenen Vereinbarung zwischen der Union und dem betreffenden Drittland oder der internationalen Organisation anerkannt sind.
- 3(2) Mit den in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakten und der dort genannten Vereinbarung wird dafür gesorgt, dass die Anforderungen, die für die in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und für die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste gelten, von den Vertrauensdiensteanbietern in dem betroffenen Drittland oder von den internationalen Organisationen und von den von diesen erbrachten Vertrauensdiensten eingehalten werden. Drittländer und internationale Organisation erstellen, führen und veröffentlichen insbesondere eine Vertrauensliste anerkannter Vertrauensdiensteanbieter.
- 4(3) Mit den Vereinbarungen gemäß Absatz 1 wird dafür gesorgt, dass die qualifizierten Vertrauensdienste, die von in der Union niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht werden, als rechtlich gleichwertig mit den Vertrauensdiensten anerkannt werden, die von Vertrauensdiensteanbietern in den Drittländern oder von internationalen Organisationen, mit denen die Vereinbarungen geschlossen wurden, erbracht werden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 14, Internationale Aspekte. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-14 (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:f5e0e94fffb7cf05, bygge legal-2026-08-25).