Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · dsa-2022-2065-77

DSA artikel 77: Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2065 · 2026-08-18 · Gewicht 68 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

DSAOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, DSA artikel 77
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Für die der Kommission mit den Artikeln 74 und 76 übertragenen Befugnisse gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist. Im Fall andauernder oder wiederholter Zuwiderhandlungen läuft die Frist jedoch ab dem Tag, an dem die Zuwiderhandlung beendet wird.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Jede Maßnahme der Kommission oder des Koordinators für digitale Dienste zum Zwecke der Untersuchung oder Verfolgung einer Zuwiderhandlung unterbricht die Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern. Zu den Maßnahmen, die die Verjährungsfrist unterbrechen, gehören insbesondere

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    a)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Auskunftsverlangen der Kommission oder eines Koordinators für digitale Dienste,

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    b)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Nachprüfungen,

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    c)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    die Eröffnung eines Verfahrens durch die Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (4) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist von Neuem. Die Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern endet jedoch spätestens an dem Tag, an dem ein Zeitraum verstrichen ist, der der doppelten Verjährungsfrist entspricht, ohne dass die Kommission eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld verhängt hat. Diese Frist wird um den Zeitraum verlängert, in dem die Verjährungsfrist gemäß Absatz 5 ausgeset…

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (5) Die Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Geldbußen oder Zwangsgeldern ruht, solange zu dem Beschluss der Kommission ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist.

    Absatz 11

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Für die der Kommission mit den Artikeln 74 und 76 übertragenen Befugnisse gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
  2. 2(2) Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist. Im Fall andauernder oder wiederholter Zuwiderhandlungen läuft die Frist jedoch ab dem Tag, an dem die Zuwiderhandlung beendet wird.
  3. 3(3) Jede Maßnahme der Kommission oder des Koordinators für digitale Dienste zum Zwecke der Untersuchung oder Verfolgung einer Zuwiderhandlung unterbricht die Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern. Zu den Maßnahmen, die die Verjährungsfrist unterbrechen, gehören insbesondere
  4. 4a)
  5. 5Auskunftsverlangen der Kommission oder eines Koordinators für digitale Dienste,
  6. 6b)
  7. 7Nachprüfungen,
  8. 8c)
  9. 9die Eröffnung eines Verfahrens durch die Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1.
  10. 10(4) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist von Neuem. Die Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern endet jedoch spätestens an dem Tag, an dem ein Zeitraum verstrichen ist, der der doppelten Verjährungsfrist entspricht, ohne dass die Kommission eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld verhängt hat. Diese Frist wird um den Zeitraum verlängert, in dem die Verjährungsfrist gemäß Absatz 5 ausgesetzt wurde.
  11. 11(5) Die Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Geldbußen oder Zwangsgeldern ruht, solange zu dem Beschluss der Kommission ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2065
chapterIV. Implementation, cooperation, penalties and enforcement
article77
paragraphs11
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorEDPB — European Data Protection Board
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/dsa-2022-2065-77/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:1b866952dd686fd2e051a31db826af7cfe1438a700b117e7f3af1f33a217b2fb
scriptsha256:af92d8b891d3cef7f8506bcf85d4a1a52546ef6ca615fdf0ae6a7f1c48fcbdd2
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:0d6e6e7d2082c694d61a4ba7e52317ea4dfeba8782f91b417127f83088df4d0f
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 0d6e6e7d2082c694

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2065 art. 77, Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dsa-2022-2065/artikel-77 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:c4158eba1ec7524e, bygge legal-2026-08-25).