Agent · dma-2022-1925-54
DMA artikel 54: Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R1925 · 2026-08-18 · Gewicht 74 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, DMA artikel 54
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does DMA Article 54 require, and what outcome does the rule tree give?
DMA Article 54 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R1925. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DMA Article 54Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Paragraph 2 applies. Sie gilt ab dem 2. Mai 2023.
- Paragraph 3 applies. Artikel 3 Absätze 6 und 7 und die Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50 gelten jedoch ab dem 1. November 2022, und die Artikel 42 und 43 gelten ab dem 25. Juni 2023.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Sie gilt ab dem 2. Mai 2023.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Artikel 3 Absätze 6 und 7 und die Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50 gelten jedoch ab dem 1. November 2022, und die Artikel 42 und 43 gelten ab dem 25. Juni 2023.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Liegt das Datum des 25. Juni 2023 jedoch vor dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns, so wird die Anwendung der Artikel 42 und 43 bis zu dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns verschoben.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Geschehen zu Straßburg am 14. September 2022.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
1.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
2.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
3.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
1.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
a.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Es ist anzunehmen, dass die Erhebung von Daten über die Nutzung von zentralen Plattformdiensten in Umgebungen, bei denen sich Nutzer registrieren oder anmelden müssen, auf den ersten Blick das geringste Risiko einer Doppelerfassung birgt, beispielsweise in Bezug auf das Nutzerverhalten über Geräte oder Plattformen hinweg. Daher müssen die Unternehmen aggregierte anonymisierte Daten über die Zahl der eindeutigen Endnu…
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
b.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Im Falle von zentralen Plattformdiensten, die (auch) von Endnutzern außerhalb von Umgebungen, bei denen sich Nutzer registrieren oder anmelden müssen, genutzt werden, übermittelt das Unternehmen zusätzlich aggregierte anonymisierte Daten über die Zahl der eindeutigen Nutzer des jeweiligen zentralen Plattformdienstes auf der Grundlage einer alternativen Metrik, die auch Endnutzer außerhalb von Umgebungen, bei denen si…
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- 2Sie gilt ab dem 2. Mai 2023.
- 3Artikel 3 Absätze 6 und 7 und die Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50 gelten jedoch ab dem 1. November 2022, und die Artikel 42 und 43 gelten ab dem 25. Juni 2023.
- 4Liegt das Datum des 25. Juni 2023 jedoch vor dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns, so wird die Anwendung der Artikel 42 und 43 bis zu dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns verschoben.
- 5Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
- 6Geschehen zu Straßburg am 14. September 2022.
- 71.
- 82.
- 93.
- 101.
- 11a.
- 12Es ist anzunehmen, dass die Erhebung von Daten über die Nutzung von zentralen Plattformdiensten in Umgebungen, bei denen sich Nutzer registrieren oder anmelden müssen, auf den ersten Blick das geringste Risiko einer Doppelerfassung birgt, beispielsweise in Bezug auf das Nutzerverhalten über Geräte oder Plattformen hinweg. Daher müssen die Unternehmen aggregierte anonymisierte Daten über die Zahl der eindeutigen Endnutzer pro zentralem Plattformdienst übermitteln, die auf Umgebungen, bei denen sich Nutzer registrieren oder anmelden müssen, beruhen, sofern solche Daten vorhanden sind.
- 13b.
- 14Im Falle von zentralen Plattformdiensten, die (auch) von Endnutzern außerhalb von Umgebungen, bei denen sich Nutzer registrieren oder anmelden müssen, genutzt werden, übermittelt das Unternehmen zusätzlich aggregierte anonymisierte Daten über die Zahl der eindeutigen Nutzer des jeweiligen zentralen Plattformdienstes auf der Grundlage einer alternativen Metrik, die auch Endnutzer außerhalb von Umgebungen, bei denen sich Nutzer registrieren oder anmelden müssen, erfasst, wie Internet-Protokoll-Adressen, Cookie-Kennungen oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen, sofern diese Adressen oder Kennungen objektiv für die Bereitstellung der zentralen Plattformdienste erforderlich sind.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R1925 art. 54, Inkrafttreten und Geltungsbeginn. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dma-2022-1925/artikel-54 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:d1ef0898db7aeb9d, bygge legal-2026-08-25).