Agent · datastyrningsforordningen-2022-868-23
DGA artikel 23: Für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständige Behörden
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R0868 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, DGA artikel 23
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does DGA Article 23 require, and what outcome does the rule tree give?
DGA Article 23 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32022R0868. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DGA Article 23Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden, die für das öffentliche nationale Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen zuständig sind.
- Paragraph 2 applies. Die für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden müssen den Anforderungen gemäß Artikel 26 entsprechen.
- Paragraph 3 applies. (2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission den Namen seiner für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden bis zum 24. September 2023 mit. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission auch alle späteren Änderungen der Namen dieser zuständigen Behörden mit.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden, die für das öffentliche nationale Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen zuständig sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Die für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden müssen den Anforderungen gemäß Artikel 26 entsprechen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission den Namen seiner für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden bis zum 24. September 2023 mit. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission auch alle späteren Änderungen der Namen dieser zuständigen Behörden mit.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(3) Die für die Eintragung von datenaltruistischen Organisationen zuständige Behörde nimmt ihre Aufgaben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Zusammenarbeit mit der einschlägigen Datenschutzbehörde sowie mit den einschlägigen sektoralen Behörden desselben Mitgliedstaats wahr.
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden, die für das öffentliche nationale Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen zuständig sind.
- 2Die für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden müssen den Anforderungen gemäß Artikel 26 entsprechen.
- 3(2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission den Namen seiner für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden bis zum 24. September 2023 mit. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission auch alle späteren Änderungen der Namen dieser zuständigen Behörden mit.
- 4(3) Die für die Eintragung von datenaltruistischen Organisationen zuständige Behörde nimmt ihre Aufgaben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Zusammenarbeit mit der einschlägigen Datenschutzbehörde sowie mit den einschlägigen sektoralen Behörden desselben Mitgliedstaats wahr.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R0868 art. 23, Für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständige Behörden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/datastyrningsforordningen-2022-868/artikel-23 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:37edbdf2ce592ff6, bygge legal-2026-08-25).