Agent · cbam-2023-956-22
CBAM artikel 22: Abgabe von CBAM-Zertifikaten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R0956 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, CBAM artikel 22
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does CBAM Article 22 require, and what outcome does the rule tree give?
CBAM Article 22 is tested here by a deterministic rule tree of 5 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R0956. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CBAM Article 22Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Der zugelassene CBAM-Anmelder gibt bis zum 31. Mai jeden Jahres, und zum ersten Mal im Jahr 2027 für das Jahr 2026, über das CBAM-Register eine Anzahl von CBAM-Zertifikaten ab, die den für das Kalenderjahr vor der Abgabe gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c angegebenen und gemäß Artikel 8 geprüften grauen Emissionen entspricht. Die Kommission löscht abgegebene CBAM-Zertifikate aus dem CBAM-Register. Der zugelasse…
- Paragraph 2 applies. (2) Der zugelassene CBAM-Anmelder stellt sicher, dass die Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf seinem Konto im CBAM-Register am Ende jedes Quartals mindestens 80 % der anhand von Standardwerten nach den in Anhang IV beschriebenen Verfahren ermittelten grauen Emissionen entspricht, die mit allen Waren verbunden sind, die er seit Beginn des Kalenderjahrs eingeführt hat.
- Paragraph 3 applies. (3) Stellt die Kommission fest, dass die Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf dem Konto eines zugelassenen CBAM-Anmelders nicht im Einklang mit der Verpflichtung gemäß Absatz 2 steht, setzt sie die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der zugelassene CBAM-Anmelder niedergelassen ist, über das CBAM-Register davon in Kenntnis.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Der zugelassene CBAM-Anmelder gibt bis zum 31. Mai jeden Jahres, und zum ersten Mal im Jahr 2027 für das Jahr 2026, über das CBAM-Register eine Anzahl von CBAM-Zertifikaten ab, die den für das Kalenderjahr vor der Abgabe gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c angegebenen und gemäß Artikel 8 geprüften grauen Emissionen entspricht. Die Kommission löscht abgegebene CBAM-Zertifikate aus dem CBAM-Register. Der zugelasse…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Der zugelassene CBAM-Anmelder stellt sicher, dass die Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf seinem Konto im CBAM-Register am Ende jedes Quartals mindestens 80 % der anhand von Standardwerten nach den in Anhang IV beschriebenen Verfahren ermittelten grauen Emissionen entspricht, die mit allen Waren verbunden sind, die er seit Beginn des Kalenderjahrs eingeführt hat.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Stellt die Kommission fest, dass die Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf dem Konto eines zugelassenen CBAM-Anmelders nicht im Einklang mit der Verpflichtung gemäß Absatz 2 steht, setzt sie die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der zugelassene CBAM-Anmelder niedergelassen ist, über das CBAM-Register davon in Kenntnis.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Die zuständige Behörde teilt dem zugelassenen CBAM-Anmelder mit, dass er binnen eines Monats nach Zugang einer solchen Mitteilung dafür sorgen muss, dass eine ausreichende Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf seinem Konto zur Verfügung steht.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Die zuständige Behörde registriert die dem zugelassenen CBAM-Anmelder übermittelte Mitteilung und dessen Antwort im CBAM-Register.
Absatz 5
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der zugelassene CBAM-Anmelder gibt bis zum 31. Mai jeden Jahres, und zum ersten Mal im Jahr 2027 für das Jahr 2026, über das CBAM-Register eine Anzahl von CBAM-Zertifikaten ab, die den für das Kalenderjahr vor der Abgabe gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c angegebenen und gemäß Artikel 8 geprüften grauen Emissionen entspricht. Die Kommission löscht abgegebene CBAM-Zertifikate aus dem CBAM-Register. Der zugelassene CBAM-Anmelder stellt sicher, dass die erforderliche Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf seinem Konto im CBAM-Register verfügbar ist.
- 2(2) Der zugelassene CBAM-Anmelder stellt sicher, dass die Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf seinem Konto im CBAM-Register am Ende jedes Quartals mindestens 80 % der anhand von Standardwerten nach den in Anhang IV beschriebenen Verfahren ermittelten grauen Emissionen entspricht, die mit allen Waren verbunden sind, die er seit Beginn des Kalenderjahrs eingeführt hat.
- 3(3) Stellt die Kommission fest, dass die Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf dem Konto eines zugelassenen CBAM-Anmelders nicht im Einklang mit der Verpflichtung gemäß Absatz 2 steht, setzt sie die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der zugelassene CBAM-Anmelder niedergelassen ist, über das CBAM-Register davon in Kenntnis.
- 4Die zuständige Behörde teilt dem zugelassenen CBAM-Anmelder mit, dass er binnen eines Monats nach Zugang einer solchen Mitteilung dafür sorgen muss, dass eine ausreichende Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf seinem Konto zur Verfügung steht.
- 5Die zuständige Behörde registriert die dem zugelassenen CBAM-Anmelder übermittelte Mitteilung und dessen Antwort im CBAM-Register.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R0956 art. 22, Abgabe von CBAM-Zertifikaten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/cbam-2023-956/artikel-22 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:ecd96ccf4c205e6a, bygge legal-2026-08-25).