Agent · ai-act-2024-1689-99
AI Act artikel 99: Sanktionen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1689 · 2026-08-18 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Agent, AI Act artikel 99
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- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does AI Act Article 99 require, and what outcome does the rule tree give?
AI Act Article 99 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024R1689. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AI Act Article 99Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, zu denen auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen gehören können, die bei Verstößen gegen diese Verordnung durch Akteure Anwendung finden, und ergreifen alle Maßnahmen, die für deren ordnungsgemäße und wirksame Durchsetzung notwendig sind, wobei die von der Kommission gemäß…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen gemäß Absatz 1 unverzüglich und spätestens zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mit und melden ihr unverzüglich etwaige spätere Änderungen.
- Paragraph 3 applies. (3) Bei Missachtung des Verbots der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken werden Geldbußen von bis zu 35 000 000 EUR oder — im Falle von Unternehmen — von bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, zu denen auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen gehören können, die bei Verstößen gegen diese Verordnung durch Akteure Anwendung finden, und ergreifen alle Maßnahmen, die für deren ordnungsgemäße und wirksame Durchsetzung notwendig sind, wobei die von der Kommission gemäß…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen gemäß Absatz 1 unverzüglich und spätestens zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mit und melden ihr unverzüglich etwaige spätere Änderungen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Bei Missachtung des Verbots der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken werden Geldbußen von bis zu 35 000 000 EUR oder — im Falle von Unternehmen — von bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Für Verstöße gegen folgende für Akteure oder notifizierte Stellen geltende Bestimmungen, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten, werden Geldbußen von bis zu 15 000 000 EUR oder — im Falle von Unternehmen — von bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist:
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
a)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Pflichten der Anbieter gemäß Artikel 16;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
b)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Pflichten der Bevollmächtigten gemäß Artikel 22;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
c)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Pflichten der Einführer gemäß Artikel 23;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
d)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Pflichten der Händler gemäß Artikel 24;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
e)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Pflichten der Betreiber gemäß Artikel 26;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, zu denen auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen gehören können, die bei Verstößen gegen diese Verordnung durch Akteure Anwendung finden, und ergreifen alle Maßnahmen, die für deren ordnungsgemäße und wirksame Durchsetzung notwendig sind, wobei die von der Kommission gemäß Artikel 96 erteilten Leitlinien zu berücksichtigen sind. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Sie berücksichtigen die Interessen von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, sowie deren wirtschaftliches Überleben.
- 2(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen gemäß Absatz 1 unverzüglich und spätestens zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mit und melden ihr unverzüglich etwaige spätere Änderungen.
- 3(3) Bei Missachtung des Verbots der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken werden Geldbußen von bis zu 35 000 000 EUR oder — im Falle von Unternehmen — von bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- 4(4) Für Verstöße gegen folgende für Akteure oder notifizierte Stellen geltende Bestimmungen, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten, werden Geldbußen von bis zu 15 000 000 EUR oder — im Falle von Unternehmen — von bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist:
- 5a)
- 6Pflichten der Anbieter gemäß Artikel 16;
- 7b)
- 8Pflichten der Bevollmächtigten gemäß Artikel 22;
- 9c)
- 10Pflichten der Einführer gemäß Artikel 23;
- 11d)
- 12Pflichten der Händler gemäß Artikel 24;
- 13e)
- 14Pflichten der Betreiber gemäß Artikel 26;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1689 art. 99, Sanktionen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/ai-act-2024-1689/artikel-99 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:58f84185e32acc19, bygge legal-2026-08-25).