MiCA, Artikel 89, SE

(1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt ein Insidergeschäft vor, wenn eine Person über Insiderinformationen verfügt und unter Nutzung derselben für eigene oder fremde Rechnung direkt oder indirekt Kryptowerte, auf die sich diese Informationen beziehen, erwirbt oder veräußert. Die Nutzung von Insiderinformationen in Form der Stornierung oder Änderung eines Auftrags in Bezug auf einen Kryptowert, auf den sich die Informationen beziehen, gilt auch als Insidergeschäft, wenn der Auftrag vor Erlangen der Insiderinformationen erteilt wurde. Die Nutzung von Insiderinformationen schließt auch die Übermittlung, Änderung oder Zurücknahme eines Gebots durch eine Person für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten ein.

(2) Niemand darf Insidergeschäfte tätigen oder versuchen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Insiderinformationen über Kryptowerte nutzen, um diese Kryptowerte, direkt oder indirekt, für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten, zu erwerben oder zu veräußern. Niemand darf Dritten empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen.

(3) Niemand, der im Besitz von Insiderinformationen über Kryptowerte ist, darf auf der Grundlage dieser Insiderinformationen Dritten empfehlen oder sie dazu verleiten,

a)

Kryptowerte zu erwerben oder zu veräußern oder

b)

einen Auftrag, der diese Kryptowerte betrifft, zu stornieren oder zu ändern.

(4) Die Nutzung von Empfehlungen oder Verleitungen gemäß Absatz 3 erfüllt den Tatbestand des Insidergeschäfts im Sinne dieses Artikels, wenn die Person, die die Empfehlung nutzt oder der Anstiftung folgt, weiß oder wissen sollte, dass diese auf Insiderinformationen beruht.

(5) Dieser Artikel gilt für jede Person, die über Insiderinformationen verfügt, weil sie

a)

einem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan des Emittenten, des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, angehört,

b)

am Kapital des Emittenten, des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, beteiligt ist,

c)

Offizielle Quelle

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SHA-256: sha256:cc7b935cb3e5db807af7f665ca466b131fe3d519596acfdefc2fa107b772e137

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Source: NovaCopilot