MiCA, Artikel 27, SE

(1) Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token handeln ehrlich, redlich und professionell und kommunizieren mit den Inhabern und potenziellen Inhabern vermögenswertereferenzierter Token auf redliche, eindeutige und nicht irreführende Weise.

(2) Emittenten vermögenswertereferenzierter Token handeln im besten Interesse der Inhaber solcher Token und behandeln sie gleich, es sei denn, im Kryptowerte-Whitepaper und, falls relevant, in den Marketingmitteilungen ist eine Vorzugsbehandlung vorgesehen.

Offizielle Quelle

Version: f929e3cb64898845

SHA-256: sha256:f929e3cb6489884561a293020f8494b869688213f6391ee19f341a49462278c6

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot