MiCA, Artikel 109, SE

(1) Die ESMA erstellt ein Register der

a)

Kryptowerte-Whitepaper für andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token,

b)

Emittenten vermögenswertereferenzierter Token,

c)

Emittenten von E-Geld-Token und

d)

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.

Die ESMA stellt dieses Register auf ihrer Website öffentlich zur Verfügung und aktualisiert es regelmäßig. Um diese Aktualisierung zu erleichtern, teilen die zuständigen Behörden der ESMA alle Änderungen mit, die ihnen in Bezug auf die in den Absätzen 2 bis 5 genannten Informationen gemeldet werden.

Die zuständigen Behörden stellen der ESMA die Daten zur Verfügung, die für die Klassifizierung von Kryptowerte-Whitepapers im Register gemäß Absatz 8 erforderlich sind.

(2) In Bezug auf Kryptowerte-Whitepaper für andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token enthält das Register die Kryptowerte-Whitepaper und alle geänderten Kryptowerte-Whitepaper. Alle veralteten Versionen der Kryptowerte-Whitepaper werden in einem gesonderten Archiv aufbewahrt und deutlich als veraltete Versionen gekennzeichnet.

(3) In Bezug auf Emittenten vermögenswertereferenzierter Token enthält das Register folgende Angaben:

a)

Offizielle Quelle

Version: 2a722d8c985d8a8a

SHA-256: sha256:2a722d8c985d8a8abe7f98aad39d65e2a2f36d50faba388a883d13117f85e98c

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Source: NovaCopilot