MiCA, Artikel 4, EU

(1) Eine Person, darf in der Union andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token nicht öffentlich anbieten, es sei denn, diese Person

a)

ist eine juristische Person,

b)

hat in Bezug auf diese Kryptowerte ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 erstellt,

c)

hat das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 8 übermittelt,

d)

hat das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 9 veröffentlicht,

e)

hat in Bezug auf diesen Kryptowert die Marketingmitteilungen, sofern vorhanden, gemäß Artikel 7 erstellt,

f)

hat in Bezug auf diesen Kryptowert die Marketingmitteilungen, sofern vorhanden, gemäß Artikel 9 veröffentlicht,

g)

Offizielle Quelle

Version: c85a2efb2c979f36

SHA-256: sha256:c85a2efb2c979f36d78ee8969e49908ba908985d277b9437b49d5bfeac7991cc

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Source: NovaCopilot