MiCA, Artikel 19, EU

(1) Ein Kryptowerte-Whitepaper für einen vermögenswertereferenzierten Token muss alle folgenden Informationen enthalten, die in Anhang II näher präzisiert sind:

a)

Informationen über den Emittenten des vermögenswertreferenzierten Token,

b)

Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token,

c)

Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertreferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel,

d)

Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten,

e)

Informationen über die zugrunde liegende Technologie,

f)

Informationen über die Risiken,

g)

Offizielle Quelle

Version: 898da9f30bd03ebf

SHA-256: sha256:898da9f30bd03ebf50f612580b29623a3c16259b70142e8f9e2dff4a2fff5eb9

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Source: NovaCopilot