MiCA, Artikel 81, NO

(1) Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Beratung zu Kryptowerten erbringen oder eine Portfolioverwaltung von Kryptowerten anbieten, beurteilen, ob die Kryptowerte-Dienstleistungen oder Kryptowerte für ihre Kunden oder potenziellen Kunden geeignet sind, und berücksichtigen dabei ihre Kenntnisse und Erfahrung mit Investitionen in Kryptowerte, ihre Anlageziele, einschließlich ihrer Risikotoleranz, und ihre finanziellen Verhältnisse, einschließlich ihrer Fähigkeit, Verluste zu tragen.

(2) Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Beratung zu Kryptowerten erbringen, informieren potenzielle Kunden rechtzeitig vor dieser Beratung darüber, ob die Beratung

a)

unabhängig erbracht wird,

b)

auf einer umfangreichen oder einer eher beschränkten Analyse verschiedener Kryptowerte beruht und insbesondere auf Kryptowerte beschränkt ist, die von Rechtsträgern emittiert oder angeboten werden, die enge Verbindungen zum Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen haben oder andere rechtliche oder wirtschaftliche Beziehungen, wie etwa Vertragsbeziehungen, zu diesem unterhalten, die die Unabhängigkeit der Beratung beeinträchtigen können.

(3) Teilt ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der eine Beratung zu Kryptowerten erbringt, dem potenziellen Kunden mit, dass die Beratung unabhängig erbracht wird, so

a)

bewertet er eine ausreichende Palette von auf dem Markt angebotenen Kryptowerten, die hinreichend divers sein müssen, damit die Anlageziele des Kunden in geeigneter Form erreicht werden können, und die nicht auf Kryptowerte beschränkt sein dürfen, die

i)

von diesem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen emittiert oder angeboten werden,

ii)

von Rechtsträgern emittiert oder angeboten werden, die enge Verbindungen zu diesem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen haben, oder

iii)

Offizielle Quelle

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Source: NovaCopilot