MiCA, Artikel 43, NO

(1) Für die Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token gelten folgende Kriterien, die in den gemäß Absatz 11 erlassenen delegierten Rechtsakten näher ausgeführt werden:

a)

die Anzahl der Inhaber des vermögenswertereferenzierten Token übersteigt 10 Mio.,

b)

der Wert der ausgegebenen vermögenswertereferenzierten Token, deren Marktkapitalisierung oder der Umfang der Vermögenswertreserve des Emittenten der vermögenswertereferenzierten Token beträgt mehr als 5 000 000 000 EUR,

c)

die durchschnittliche Zahl und der geschätzte aggregierte Wert der Geschäfte mit diesen vermögenswertereferenzierten Token pro Tag im relevanten Zeitraum liegen über 2,5 Mio. Transaktionen bzw. 500 000 000 EUR,

d)

der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token ist ein Betreiber zentraler Plattformdienste, der gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates (43) als Torwächter benannt wurde,

e)

Bedeutung der Tätigkeiten des Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token auf internationaler Ebene, einschließlich der Verwendung der vermögenswertereferenzierten Token für Zahlungen und Überweisungen,

f)

Verflechtung des vermögenswertereferenzierten Token oder seines Emittenten mit dem Finanzsystem,

g)

Offizielle Quelle

Version: c16fe4f696ae4ead

SHA-256: sha256:c16fe4f696ae4ead7e526ccc9675d2b0cce38456898b8ab2e1434ee54bc8a35c

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Source: NovaCopilot