AMLD6, Artikel 27, EU

Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine zentrale Meldestelle einen jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht enthält Statistiken zu Folgendem:

a)

Maßnahmen, die infolge des Eingangs von Meldungen verdächtiger Transaktionen oder verdächtiger Tätigkeitsberichte von der zentralen Meldestelle ergriffen wurden;

b)

Verdachtsmeldungen von Verpflichteten;

c)

Offenlegungen durch Aufseher und Zentralregister;

d)

Weitergabe an zuständige Behörden und diesbezügliche Folgemaßnahmen;

e)

Ersuchen, die an andere zentrale Meldestellen gerichtet bzw. von diesen entgegengenommen wurden;

f)

Ersuchen, die an die zuständigen Behörden im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1624 gerichtet bzw. von diesen entgegengenommen wurden;

g)

Offizielle Quelle

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Source: NovaCopilot