AI Act, Artikel 96, EU

(1) Die Kommission erarbeitet Leitlinien für die praktische Umsetzung dieser Verordnung, die sich insbesondere auf Folgendes beziehen:

a)

die Anwendung der in den Artikeln 8 bis 15 und in Artikel 25 genannten Anforderungen und Pflichten;

b)

die in Artikel 5 genannten verbotenen Praktiken;

c)

die praktische Durchführung der Bestimmungen über wesentliche Veränderungen;

d)

die praktische Umsetzung der Transparenzpflichten gemäß Artikel 50;

e)

detaillierte Informationen über das Verhältnis dieser Verordnung zu den in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sowie zu anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, auch in Bezug auf deren kohärente Durchsetzung;

f)

die Anwendung der Definition eines KI-Systems gemäß Artikel 3 Nummer 1.

Wenn die Kommission solche Leitlinien herausgibt, widmet sie den Bedürfnissen von KMU einschließlich Start-up-Unternehmen, von lokalen Behörden und von den am wahrscheinlichsten von dieser Verordnung betroffenen Sektoren besondere Aufmerksamkeit.

Offizielle Quelle

Version: 3e9ff921a9c53f30

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Source: NovaCopilot