AI Act, Artikel 83, EU

(1) Wenn die Marktüberwachungsbehörde eines Mitgliedstaats eine der folgenden Nichtkonformitäten feststellt, fordert sie den jeweiligen Anbieter auf, diese binnen einer Frist, die sie vorgeben kann, zu beheben:

a)

die CE-Kennzeichnung wurde unter Verstoß gegen Artikel 48 angebracht;

b)

es wurde keine CE-Kennzeichnung angebracht;

c)

es wurde keine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 ausgestellt;

d)

es wurde keine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 ordnungsgemäß ausgestellt;

e)

es wurde keine Registrierung in der EU-Datenbank gemäß Artikel 71 vorgenommen;

f)

es wurde kein Bevollmächtigter — sofern erforderlich — ernannt;

g)

Offizielle Quelle

Version: d513f5b97936c1fa

SHA-256: sha256:d513f5b97936c1fa616e524c6121a028ea675e6d4fc23af0255a97266dbe08cf

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot