PSD2, Artikel 12, NO

Die zuständige Behörde teilt dem Antragsteller binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags oder, wenn dieser unvollständig ist, binnen drei Monaten nach Übermittlung aller für die Entscheidung erforderlichen Angaben mit, ob die Zulassung erteilt oder verweigert wird. Die zuständige Behörde begründet eine Verweigerung der Zulassung.

Offizielle Quelle

Version: 685ba6166696ad66

SHA-256: sha256:685ba6166696ad6699a331be4a9df2585ceb5ab6aa1ee15a95290cd34efed70e

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot