PSD2, Artikel 117, NO

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Straßburg am 25. November 2015.

(1)

(2)

(3)

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.

(4)

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;

Offizielle Quelle

Version: 13a4fcf04b865a1d

SHA-256: sha256:13a4fcf04b865a1d5c17eff91fb1e4bf6ff68e6129a1ee0c77d802614a323f1d

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Source: NovaCopilot