EHDS, Artikel 1, NO

(1) Mit dieser Verordnung wird der europäische Gesundheitsdatenraum („European Health Data Space — EHDS“) mit gemeinsamen Vorschriften, Standards und Infrastrukturen sowie einem Governance-Rahmen geschaffen, um den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten für die Zwecke der Primärnutzung von Gesundheitsdaten sowie der Sekundärnutzung dieser Daten zu erleichtern.

(2) Die vorliegende Verordnung

a)

präzisiert und ergänzt die in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Primär- und Sekundärnutzung ihrer personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten;

b)

legt gemeinsame Vorschriften für Systeme für elektronische Gesundheitsaufzeichnungen (im Folgenden „EHR-Systeme“) in Bezug auf zwei obligatorische harmonisierte Softwarekomponenten fest, nämlich die „europäische Interoperabilitätssoftwarekomponente für EHR-Systeme“ und die „europäische Protokollierungssoftwarekomponente für EHR-Systeme“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben n bzw. o, sowie für Wellness-Anwendungen, für die eine Interoperabilität mit EHR-Systemen in Bezug auf diese beiden harmonisierten Softwarekomponenten für die Primärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten behauptet wird;

c)

legt gemeinsame Vorschriften und gemeinsame Mechanismen für die Primärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten sowie die Sekundärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten fest;

d)

führt eine grenzüberschreitende Infrastruktur ein, die die unionsweite Primärnutzung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten ermöglicht;

e)

richtet eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Sekundärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten ein;

f)

schafft Governance- und Koordinierungsmechanismen auf Unionsebene und nationaler Ebene für die Primärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten und die Sekundärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten.

Offizielle Quelle

Version: d92fcddca901191f

SHA-256: sha256:d92fcddca901191f2322bfc3645976628c1e7351ce9f0e624437cc5e2d98c32b

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Source: NovaCopilot