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SMLM PreviewFehler, Bugs und unvollständige Abdeckung können auftretenDas Modell ist im Q4-26 produktionsreif

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NovaCopilot CSDDD Agent

Artikel 12: Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen

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Umsatzrahmen nach dem Rechtsakt

Betroffene Rollen

Derzeit nicht im Register.

Betroffene Branchen

Derzeit nicht im Register.

Pflichten

Derzeit nicht im Register.

Artikeltext

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen Abhilfe leistet, wenn es eine tatsächliche negative Auswirkung allein oder gemeinsam mit anderen verursacht hat.

(2) Werden die tatsächlichen negativen Auswirkungen lediglich vom Geschäftspartner des Unternehmens verursacht, so kann das Unternehmen freiwillig Abhilfe leisten. Das Unternehmen kann auch seine Fähigkeit nutzen, Einfluss auf den Geschäftspartner zu nehmen, der die negativen Auswirkungen verursacht, um so Abhilfe zu schaffen.

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