Cyberresiliensakten, Artikel 6, NO

Produkte mit digitalen Elementen werden nur dann auf dem Markt bereitgestellt, wenn

a)

sie den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil I genügen und unter der Bedingung, dass sie ordnungsgemäß installiert, gewartet und bestimmungsgemäß oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen verwendet werden sowie gegebenenfalls die erforderlichen Sicherheitsaktualisierungen installiert wurden; und

b)

die vom Hersteller festgelegten Verfahren den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II entsprechen.

Offizielle Quelle

Version: ec4b2d1f0cdd82a5

SHA-256: sha256:ec4b2d1f0cdd82a563e1bb5ab452f6a17ee1360dd89a37f46cecb2b5e7d5274b

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Source: NovaCopilot