ACCESSIBILITY, Artikel 28, EU

Die Kommission richtet eine Arbeitsgruppe ein, der Vertreter der Marktüberwachungsbehörden, der für die Konformität von Dienstleistungen zuständigen Behörden und einschlägiger Interessenträger, darunter Verbände von Menschen mit Behinderungen, angehören.

Die Arbeitsgruppe

a)

erleichtert den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Behörden und einschlägigen Interessenträgern;

b)

unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Behörden und einschlägigen Interessenträgern bei Sachverhalten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie, um eine einheitlichere Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dieser Richtlinie zu erreichen und die Umsetzung von Artikel 14 genau zu überwachen, und

c)

bietet vor allem der Kommission und insbesondere bezüglich der Umsetzung der Artikel 4 und 14 Beratung an.

Offizielle Quelle

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Source: NovaCopilot