PAY-TRANSPARENCY, Artikel 22, EU

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in Fällen, in denen die beklagte Partei in einem Verfahren aufgrund eines Anspruchs wegen Entgeltdiskriminierung die obsiegende Partei ist, die nationalen Gerichte im Einklang mit dem nationalen Recht bewerten können, ob die unterlegene klagende Partei berechtigte Gründe hatte, den Anspruch geltend zu machen, und, wenn dies der Fall ist, zu beurteilen, ob es angemessen wäre, dass die unterlegene klagende Partei die Verfahrenskosten nicht tragen muss.

Offizielle Quelle

Version: e27fc486a423ef7b

SHA-256: sha256:e27fc486a423ef7b084fe3809ddc434f35f7bed3019274f1b3039c5b9750baba

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot