Artikel 19: Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte Token
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Umsatzrahmen nach dem Rechtsakt
Der Rechtsakt legt keinen Umsatzrahmen fest. Die Sanktionen bestimmen die Mitgliedstaaten.
Betroffene Rollen
Derzeit nicht im Register.
Betroffene Branchen
banking
Pflichten
Derzeit nicht im Register.
Artikeltext
(1) Ein Kryptowerte-Whitepaper für einen vermögenswertereferenzierten Token muss alle folgenden Informationen enthalten, die in Anhang II näher präzisiert sind:
a)
Informationen über den Emittenten des vermögenswertreferenzierten Token,
b)
Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token,
c)
Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertreferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel,
d)
Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten,
e)
Informationen über die zugrunde liegende Technologie,
f)
Informationen über die Risiken,
g)
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