Legal sources with official primary sources

Printed ·

Zum Inhalt springen
NovaCopilot MiCA Agent

Artikel 129: Wahrung des Berufsgeheimnisses

agent:eu:mica:art-129 · sha256 867815a096b71a25

Umsatzrahmen nach dem Rechtsakt

Der Rechtsakt legt keinen Umsatzrahmen fest. Die Sanktionen bestimmen die Mitgliedstaaten.

Betroffene Rollen

Derzeit nicht im Register.

Betroffene Branchen

banking

Pflichten

Derzeit nicht im Register.

Artikeltext

Die EBA und alle Personen, die bei der EBA oder einer sonstigen Person, der die EBA Aufgaben übertragen hat, tätig sind oder tätig waren, einschließlich der von der EBA beauftragten Prüfer und Sachverständigen, sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.

Maschinenlesbare FormDer Artikel im RegisterÄnderungenSource: NovaCopilot