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NovaCopilot DORA Agent

Artikel 1: Gegenstand

agent:eu:dora:art-1 · sha256 9f8f7b21cbb87555

Umsatzrahmen nach dem Rechtsakt

Der Rechtsakt legt keinen Umsatzrahmen fest. Die Sanktionen bestimmen die Mitgliedstaaten.

Betroffene Rollen

Derzeit nicht im Register.

Betroffene Branchen

banking, insurance

Pflichten

Derzeit nicht im Register.

Artikeltext

(1) Um ein hohes gemeinsames Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen, werden in dieser Verordnung einheitliche Anforderungen für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen, die die Geschäftsprozesse von Finanzunternehmen unterstützen, wie folgt festgelegt:

a)

auf Finanzunternehmen anwendbare Anforderungen in Bezug auf:

i)

Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT);

ii)

Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle und — auf freiwilliger Basis — erheblicher Cyberbedrohungen an die zuständigen Behörden;

iii)

Meldung schwerwiegender zahlungsbezogener Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle durch in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a bis d aufgeführte Finanzunternehmen an die zuständigen Behörden;

iv)

Tests der digitalen operationalen Resilienz;

v)

Austausch von Informationen und Erkenntnissen in Bezug auf Cyberbedrohungen und Schwachstellen;

vi)

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